Busreise-Premium-Schutz-Versicherungspaket
Dieses Busreise-Premium-Schutz-Versicherungspaket könnt ihr schon ab 32 € pro Person dazu buchen. Folgende Leistungen umfasst das Paket:
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Was wird geleistet?
Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen:
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -
mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.
Gegen was wird versichert?
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
REISE-KRANKENVERSICHERUNG (BEI AUSLANDSREISEN)
Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für:
Ausland,
Kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise im Ausland.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende
Angaben enthalten müssen:
2. Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service unter der Tel.-Nr.
0180/5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz;
abweichende Preise aus dem Mobilfunk) zu verständigen (unter Angabe
der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters).
3. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport
wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf-
Service auf Reisen organisiert.
Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256
(0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise
aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten
Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
NOTFALL-VERSICHERUNG
Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall:
Bei Tod:
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise:
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten:
Bei Haft oder Haftandrohung:
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reisezeit.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service auf Reisen. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
REISE-UNFALLVERSICHERUNG
*) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 5.000,– EUR
Was ist versichert?
Versichert ist der Todesfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden.
3. Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme: je versicherte Person 2.000,– EUR
Welche Sachen sind versichert?
einer Reise mitgeführt werden.
Welche Sachen sind u.a. nicht versichert?
Gegen welche Gefahren sind die Sachen versichert?
In der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Gepäckaufbewahrungen (Gilt nicht für Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, tragbare DVD-Player und Laptops inkl. Software, Foto-, Film und Videoapparate sowie Mobiltelefone jeweils mit Zubehör.)
Während der übrigen Reisezeit:
Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein.
2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
3. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
Was wird geleistet?
Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Kein Selbstbehalt!
Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, - mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte
Reisezeit.
Gegen was wird versichert?
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
ABSCHLUSSFRIST
Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Kalendertag nach Reisebuchung erfolgen. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie, sofern die vorgenannten Voraussetzungenerfüllt sind. Anderenfalls besteht trotz Zahlung der Prämie KEIN Vers.-schutz.
SCHADENMELDUNGEN
Im Schadenfall benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Kopie des Versicherungsnachweises; Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters; zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandskonten die IBAN-Nummer und den BIC-Code).
Schadenformulare im Internet unter www.hmrv.de/ Schadenformulare.
Im Schadenfall senden Sie bitte die vorgenannten Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Bitte die Unterlagen nicht heften oder klammern. Schadenformulare sind grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Anderenfalls kann dies eine Entschädigungskürzung bedeuten.
AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNG SUND BESCHWERDEVERFAHREN
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Für die Reise-Krankenversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
pkv-ombudsmann.de
Für die übrigen Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
versicherungsombudsmann.de
HINWEIS UND ERKLÄRUNG
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle) ergeben, an das für den Versicherer tätige Dienstleistungsunternehmen „Insurance Warehouse“ übermittelt. Diese Einwilligung gilt ausdrücklich auch für Gesundheitsdaten.