Reise Rücktrittskosten-Versicherung plus Zusatzleistungen

Der 5-STERNE-PREMIUM SCHUTZ enthält:

1.Reise-Rücktrittskosten-Versicherung,
2. Reiseabbruch-Versicherung,
3. Reisekranken-Versicherung,
4. Notfall-Versicherung,
5. Reiseunfall-Versicherung und
6. Reisegepäck-Versicherung.

Versicherungsleistungsübersicht der Hanse Merkur

Versicherungs-Prämie:
Reisepreis bis 100 €: 10 €
Reisepreis bis 200 €: 15 €
Reisepreis bis 400 €: 22 €
Reisepreis bis 600 €: 26 €
Reisepreis bis 800 €: 29 €
Reisepreis bis 1000 €: 35 €

Reisepreis bis 1500 €: 49 €

1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz)
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.
- Gilt für die Tarife Premium- und Komfort--Schutz inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
- Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz.
Versicherte Gründe:
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- Betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

2. URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,– EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,– EUR
- Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.

Versicherte Gründe:
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod,
- Impfunverträglichkeit;
- Schwangerschaft,
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen.

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG (BEI AUSLANDSREISEN)
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,– EUR
- den Transport zum nächsten erreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Überführung und Bestattung im Ausland

Zusätzliche Leistungen:
Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme
der Hanse Merkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die Hanse Merkur über die Kostenerstattung hinaus
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– EUR.
- bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR.
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die Hanse Merkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
- kein Selbstbehalt

Nur für Deutschland:
- Bei Reisen in Grenzgebiete zur Bundesrepublik Deutschland besteht bis 48 Stunden Aufenthalt Reise-Krankenversicherungsschutz im Ausland für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.

4. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR
- Krankentransport in Deutschland bis 2.500,– EUR

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist 100%

Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%

Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,– EUR

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,– EUR

5. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall1) 20.000,– EUR
- im Invaliditätsfall bis zu 40.000,– EUR
- für Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR
- für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,– EUR

Abweichend für Reiseschutz Auto-, Bahn- und Busreisen:
Versicherungssumme:
- im Todesfall1) 15.000,– EUR
- Invalidität keine Leistung
1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR.

6. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,– EUR
- für Familien 4.000,– EUR
- kein Selbstbehalt

Versicherungsschutz:
Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen
Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört
werden durch
- strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
- Transportmittelunfälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.

Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.