1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Eurer Reiseanmeldung bietet Ihr uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Bei telefonischen Anmeldungen
senden wir euch eine schriftliche Reiseanmeldung zu, die Ihr unverzüglich zurückschicken müsst. Reicht Ihr die
unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so können wir
von der Reiseanmeldung Abstand nehmen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Eine
Buchungsbestätigung folgt nach Buchung i.d.R. innerhalb von drei Tagen.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unsererseits ein neues Angebot vor, an das
wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn Ihr uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
1.5 Umbuchungen und Zubuchungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Nebenabsprachen ohne eine
nachfolgende schriftliche Bestätigung unsererseits haben keine buchungsrelevante Wirkung.
1.6 Zu der Übermittlung einer schriftlichen Reisebestätigung ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung
durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7 Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen des Veranstalters beträgt ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises (auf volle EURO aufgerundet), mindestens EUR 25,00 p.
P., höchstens jedoch EUR 150,00 pro Person zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restsumme
zahlt Ihr uns bitte ohne weitere Zahlungsaufforderung bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt. Gleichzeitig erfolgt unsererseits
die Aushändigung der Reiseunterlagen im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB. Wenn Ihr Euch kurzfristig anmeldet, d. h. innerhalb
von 28 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisebetrag sofort in einer Summe fällig. Bitte beachtet, dass der Eingang
Eurer Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist. Bitte berücksichtigt auch, dass wir vom Reisevertrag
zurücktreten und entsprechende Rücktrittsgebühren verlangen können, wenn die Zahlungen zu den hier angegebenen
Terminen nicht erfolgen. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei
Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht aus den in Ziffer 6.2 oder 6.3 genannten Gründen
abgesagt werden kann.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde
EUR 75,00 nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so
ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
2.3 Anzahlungen/Komplettzahlungen auf den Reisepreis aufgrund von Buchungen aus diesem Katalog/Internetangebot sind
durch die tourVERS GmbH bei Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden im Zuge der
Zustellung der Reiseunterlagen auch der Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wurde.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unserer Prospekte/Internet-angebotes
und Reiseausschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abänderung,
Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden bedürfen unserer Bestätigung, welche
dann mit in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter
bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Die Durchführung der von dem Veranstalter oder der durch die vor Ort vertretenen Dienstleister
angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen erreicht wird.
3.3 Die Teilnahme an in Prospekten/Internetangebot und Reiseausschreibung beworbenen, im Reisepreis enthaltenen
Ausflügen bedingt einer schriftliche Angabe der genauen Teilnehmernamen und Teilnehmerzahl des jeweiligen
Ausflugs durch den Hauptbucher bis spätestens am zweiten Tag am Reiseziel. Die zu diesem Zweck auszufüllenden
Teilnehmerformulare händigt jeder unserer Reiseleiter auf Wunsch aus und sind auch dort zurückzugeben. Die
Kontaktaufnahme zum Reiseleiter erfolgt durch die Euch bei Reiseantritt vorliegende Rufnummer oder über den Besuch
unserer Infostunde.
3.4 Kann eine inkludierte Leistung aus organisatorischen Gründen (bspw. aufgrund des Nichterreichens einer
Mindestteilnehmeranzahl) nicht erbracht werden, sind wir Euch gegenüber zur Gestellung einer vergleichbar hochwertigen
Leistung berechtigt. Die Wertigkeit leitet sich aus dem uns entstehenden finanziellen Aufwand ab, das subjektive
Wertigkeitsempfinden Eurerseits ist bei der Wahl einer Alternativleistung nicht ausschlaggebend.
4. Leistungs-und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Wir verpflichten uns, Euch über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls werden wir Euch eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Sollte aufgrund unvorhersehbarer Umstände ein gebuchtes und von uns bestätigtes Hotel nicht mehr verfügbar sein, so
erhält der Kunde ein gleich-oder höherwertiges Hotel als Ersatz. Eventuelle daraus entstehende Mehrkosten werden nicht an
den Kunden weitergegeben, sondern von Abi4life getragen.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der
Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn
zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte
dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungendanachsindnicht zulässig. Bei einer Preiserhöhungvonmehr als 5% des Reisepreises oderbei einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer
zulässigen Reiseabsage durch den Veranstalter, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist
verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung des Veranstalters gegenüber
geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.
4.6 Es kommen Reisebusse der 4-und 5-Sterne-Kategorie zum Einsatz. In Ausnahmefällen, bspw. durch kurzfristigen
Fahrzeugausfall und bei ähnlichen Fällen höherer Gewalt, stellt der Veranstalter ein möglichst
gleichwertiges Transportmittel. Dies wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und alternativ eine kostenlose Stornierung der
Reise angeboten.
5. Rücktritt des Reiseteilnehmers, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Rücktrittskosten.
5.1. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Eurem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Missverständnissen müssen wir Euch bitten, den Rücktritt sofort nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitraum ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
5.2. Tretet Ihr vom Reisevertrag zurück oder tretet Ihr die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Die
Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Eures Rücktritts oder Nichtantritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer leider
fordern müssen, beläuft sich wie folgt:
Bei Busreisen und Eigenanreise: Rücktritt bis 45. Tag vor Reisebeginn 15%, ab 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50%, ab 34.
bis 22. Tag vor Reisebeginn 60 %, ab 21. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%, am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises.
Bei Flügen und Flugreisen: Da sämtliche Flugkosten nach Eurer Buchung unmittelbar von ABI4LIFE an die Fluggesellschaft
gezahlt werden, sind die Flugkosten mit einem Stornosatz von 100% belegt. Wurden zusätzlich Unterkünfte und/oder
Zusatzleistungen gebucht, fallen hierauf anteilig die unter Ziffer 5.2 vermerkten Stornosätze an.
5.3 Umbuchungswünsche des Kunden, können, sofern ihre Durchführung organisatorisch möglich ist, bei Busreisen bis zum
22. Tag vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Person und bei Flugreisen bis zum 29.
Tag vor Reiseantritt in Höhe von EUR 50,00 pro Person durchgeführt werden. Nach dieser Frist ist eine Umbuchung nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegenüberstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der Reisende uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder, wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5.5 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen,
sofern diese die unter Ziffer 5.2 definierten Stornosätze nicht überschreiten.
5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen. Veranstalter: ASP Reiseveranstaltungs GmbH, Bei den St.Pauli Landungsbrücken 4, D -20359 Hamburg,
Geschäftsführer: Andre Schlatermund, Jonathan Schulz, Jan Prange, Sitz der Gesellschaft ist Hamburg, Handelsregister Hamburg HRB 102973.
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Ihr als Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn Ihr Euch in
solchem Maße vertragswidrig verhaltet, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so
behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
6.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Euch unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Ihr erhaltet den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir
Euch davon unterrichten.
6.3. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht haben wir
jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und wenn wir die zum Rücktritt führenden
Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhaltet Ihr den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, zusätzlich erstatten wir Euch den
Buchungsaufwand pauschal, sofern Ihr von unserem Ersatzangebot kein Gebrauch macht.
7. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir
für die bereist erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
7.2 Wir erwarten, dass Ihr die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert wie auch das Hausrecht des
jeweiligen Hotels, Busunternehmens oder der jeweiligen Fluggesellschaft achtet. Solltet Ihr gegen diese Regeln verstoßen,
gebt Ihr uns die Möglichkeit, Euch nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von
der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl,
Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen.
Entstehende Kosten gehen zu Euren Lasten. Das gleiche gilt auch, wenn Ihr das Miteinander in der Gruppe unzumutbar
beeinträchtigt, bspw. durch Gewalttätigkeiten und Sachbeschädigung.
8. Haftung des Reiseveranstalters
9. Gewährleistung
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so könnt ihr Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe verschaffen, dass wir eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringen. Aber auch hierbei gilt, dass wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise könnt Ihr eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreisist indemVerhältnis herabzusetzen, inwelchemzur Zeit des Verkaufs derWert der Reiseim
mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Ihr es schuldhaft
unterlasst, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so könnt Ihr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
kündigen. Dasselbe gilt, wenn Euch die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Eurerseits gerechtfertigt wird. Ihr
schuldet uns den auf die in Anspruch genommen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Euch von Interesse waren.
9.4 Ihr könnt unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand den wir nicht zu vertreten haben.
9.5 Ihr dürft bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn uns
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wurde. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder
von uns verweigert wird.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4100,00; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung der Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang in Eurem eigenen
Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-und Reisegepäckversicherung.
10.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
10.4 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung
auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Ihr seid verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11. 2 Ihr seid insbesondere verpflichtet, Eure Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlasst Ihr es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.2 Ansprüche des Reisenden nach den § 651c bis 651 f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von PassVisa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn Ihr uns mit der Besorgung beauftragt habt; es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
13.3 Ihr seid für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Euren
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
14. Reise-Rücktrittskostenversicherung
14.1 Um euch vor Rücktritts-bzw. Stornokosten zu schützen, empfehlen wir eine Reise-Rücktrittskostenversicherung
abzuschließen. Sie deckt im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Eure Rücktrittsgebühren. Falls ein
Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen. Eventuelle Ansprüche sind deshalb direkt an den
Versicherer zu richten. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Nähere Details erhaltet Ihr von uns. Die
Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskostenversicherung (ABRV) werden auf Wunsch, im Schadenfall
unaufgefordert übersandt.
14.2 Abhängig von der jeweilig gebuchten Reise-Rücktrittskostenversicherung können im Fall einer Inanspruchnahme Kosten
in Form eines Selbstbehalts entstehen. Nähere Informationen findet Ihr in den Euch nach Buchung vorliegenden
Versicherungsbedingungen.
15. Beförderung, Gepäck.
15.1 Um die Fahrtrouten zügiger zu gestalten, setzen wir Transferfahrzeuge ein. Diese Transferfahrzeuge können auch
Linienbusse, Kleinbusse, Taxen etc. sein. Pro Reisegast befördern wir kostenlos einen Koffer (maximale Größe 80x50x25 cm)
sowie ein kleines Handgepäckstück (maximale Größe 30x25x15 cm). Leider können zusätzliche Gepäckstücke auch gegen
Aufpreis aus Platzgründen nicht befördert werden. Zur Kennzeichnung Eures Reisegepäcks benutzt bitte einen
Kofferanhänger. Wir empfehlen eine Reisegepäckversicherung.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges.
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen sind
gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reisende kann den
Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des
Beklagten/Reisenden, es die denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des
Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgeblich.
16.2 Mit Erscheinen eines neuen Kataloges erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise des
Vorherigen.
Stand der AGB. 15. September 2009