Reise Rücktrittskosten- Versicherung
Versicherungen
Besonders bei Wintersport-Urlauben kann Unverhofftes dazwischenkommen. Daher legen wir euch eine der beiden Reise-Versicherungen der Hanse-Merkur AG ans Herz.
Während der Online-Buchung könnt ihr die passende Versicherung auswählen und direkt buchen.
Falls ihr diese separat oder nachträglich abschließen möchtet, könnt ihr das unter HanseMerkur Reiseversicherungen machen.
Hier die wichtigsten (nicht rechtsverbindlichen) Infos und die zu den vollständigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der Hanse Merkur:
1) REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG SKIURLAUB / SNOWBOARDURLAUB / SOMMERURLAUB
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
- aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
- Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Ersatz der vertraglichen Stornokosten aus wichtigen Gründen wie u.a.:
- Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt (RRV).
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
- Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch:
- die versicherte Person oder Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person
- mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben.
Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens 6 Personen.
Familien Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV): Bis zur Höhe des versicherten Gesamtreisepreises:
Definition Familie: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mind. ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu 5 Pers.
Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind.
Preise Skiurlaub pro Person | Preise Skiurlaub pro Familie |
Reisepreis bis 200 € = Kosten RRV 10 € | Reisepreis bis 200 €/pro Familie = Kosten RRV 10 € |
Reisepreis bis 400 € = Kosten RRV 18 € | Reisepreis bis 400 €/pro Familie = Kosten RRV 19 € |
Reisepreis bis 600 € = Kosten RRV 24 € | Reisepreis bis 600 €/pro Familie = Kosten RRV 28 € |
Reisepreis bis 800 € = Kosten RRV 28 € | Reisepreis bis 800 €/pro Familie = Kosten RRV 33 € |
Reisepreis bis 1000 € = Kosten RRV 32 € | Reisepreis bis 1000 €/pro Familie = Kosten RRV 38 € |
Reisepreis bis 1500 € = Kosten RRV 39 € | Reisepreis bis 1500 €/pro Familie = Kosten RRV 45 € |
Reisepreis bis 2000 €/pro Familie = Kosten RRV 55 € | |
Reisepreis bis 2500 €/pro Familie = Kosten RRV 75 € | |
Reisepreis bis 3000 €/pro Familie = Kosten RRV 95 € |
2) REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG inkl. Reiseabbruch
Ersatz der vertraglichen Stornokosten aus wichtigen Gründen wie u.a.:
- unerwartete schwere Verletzung / Erkrankung, Schwangerschaft, Unfall, Tod
- Schaden am Eigentum infolge von Feuer, u.ä. oder bei Einbruch etc.
- betriebsbedingte Arbeitslosigkeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit und Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an Schule, FH und Uni.
Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch:
- die versicherte Person oder Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person
- mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben.
Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens 6 Personen.
Preise Skiurlaub pro Person | Preise Skiurlaub pro Familie |
Reisepreis bis 200 € = Kosten RRV 14 € | Reisepreis bis 200 €/pro Familie = Kosten RRV 14 € |
Reisepreis bis 400 € = Kosten RRV 24 € | Reisepreis bis 400 €/pro Familie = Kosten RRV 24 € |
Reisepreis bis 600 € = Kosten RRV 31 € | Reisepreis bis 600 €/pro Familie = Kosten RRV 32 € |
Reisepreis bis 800 € = Kosten RRV 36 € | Reisepreis bis 800 €/pro Familie = Kosten RRV 38 € |
Reisepreis bis 1000 € = Kosten RRV 41 € | Reisepreis bis 1000 €/pro Familie = Kosten RRV 47 € |
Reisepreis bis 1500 € = Kosten RRV 51 € | Reisepreis bis 1500 €/pro Familie = Kosten RRV 58 € |
Reisepreis bis 2000 €/pro Familie = Kosten RRV 79 € | |
Reisepreis bis 2500 €/pro Familie = Kosten RRV 98 € | |
Reisepreis bis 3000 €/pro Familie = Kosten RRV 119 € |
Detaillierte Infos zu beiden Reiserücktrittsversicherungen und weitere Versicherungen für eure Reise (Kranken-, Reisegepäckversicherung, etc.) gibt es unter HanseMerkur Reiseversicherungen.
ALLGEMEINE INFOS & KONTAKT
Abschlussfrist:
- Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
- Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Urlaubsgarantie und Einzelversicherungen können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
- Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.
Braucht ihr Auskünfte oder habt ihr Klärungsbedarf bei Sachverhalten rund um eure Reiseversicherungen?
Servicerufnummer Reiseversicherungen
Telefon: (0 40) 41 19-10 00
Telefax: (0 40) 41 19-30 40
E-Mail: reiseservice@hansemerkur.de
Ablauf Beispiel:
- 16 Tage vor Reisebeginn schriftliche Stornierung der Reise mit 40% Stornokosten des Reisepreises (laut AGB E&P Reisen).
- Nach Erhalt der Stornierung erhaltet ihr eine Stornorechnung über 40% des Reisepreises.
- Falls der gesamte Reisepreis bereits bezahlt wurde, überweisen wir 60% des Reisepreises zurück. Falls der Reisepreis noch nicht bezahlt wurde, müsst ihr 40% Stornokosten laut Stornorechnung an uns überweisen.
- Um die Kosten der Stornorechnung von der Versicherung erstattet zu bekommen, müsst ihr den Schaden bei der Versicherung melden. Folgendes ist zu beachten:
Welche Unterlagen benötige ich grundsätzlich im Schadenfalle in meinem Skiurlaub?
- Eine Kopie der Buchungsbestätigung
- Eine Kopie des Versicherungsnachweises
- Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags benötigen wir die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)
- Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn ihr aufgrund des Nichteintrittes einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise verspätet storniert.
Bei Krankheit:
- Bei einem Schadensfall über 300 EUR könnt ihr einen Vordruck für eine Schadensanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. 0 40 / 41 19-23 00 anfordern.
- Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
- Bezahlte Original-Kostennachweise, ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Diagnose und Angabe der Behandlungsdaten.
Bei Arbeitsplatzverlust:
- die Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung
- die Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reiserücktritt)
Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit
- die Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses
- die Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur bei Reiserücktritt)
Bei Arbeitsplatzwechsel
- die Bescheinigungen des alten und des neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reiserücktritt)
- Nachweis zur Probezeit
Bei Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
- Bescheinigung der Universität, Fachhoschule, College (gilt nur bei Reiserücktritt)
Bei Einberufung zum Grundwehrdienst/Wehrübung/Zivildienst
- Eine Bescheinigung der staatlichen Stelle
Wohin soll ich meine Schadenmeldungen senden?
Eure Schadensmeldungen (Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original) bitte formlos an:
DOWNLOAD>>> Schadensmeldungen
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK / Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Telefon: 0 40 / 41 19-23 00
Telefax: 0 40 / 41 19-35 86
Bitte beachtet, dass es bei unvollständig eingereichten Unterlagen zu Verzögerungen in der Schadensbearbeitung kommen kann!
Servicerufnummern:
Reiseversicherungen (Reisekranken-, Reiserücktritt-, Reisegepäckversicherung)
Versicherungs- Reise Notruf-Service (bei dringenden Notfällen auf Reisen!)
24 Stunden-Hotline
Tel.: (0180) 5 256 256 (14 Ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus den Mobilfunknetzen)
aus dem Ausland:
Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256*
*Auslandsgebühren zzgl. 14 Ct./ Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren zzgl. max.
42 Ct./ Min. aus den Mobilfunknetzen