REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (HanseMerkur)

Wenn sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z.B.:

Kein Selbstbehalt.
Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.

In der Reise-Rücktrittsversicherung zusätzlich entahltene Leistungen. Sie sind abgesichert bei:

Prämien (Kosten der Versicherung)