Reise Rücktrittskosten - Versicherung plus Zusatzleistungen
Ihr könnt eure Buchung durch das im Folgenden beschriebene Versicherungspaket absichern. Dieses Paket könnt ihr einfach im Rahmen der Reisebuchung mitbuchen. Das Paket enthält alle unten beschriebenen Leistungen - es ist nur möglich, das komplette Paket zu buchen. Die Kosten richten sich nach dem Reisepreis. Den Tarif findet ihr ganz unten.
Versicherung
RundumSorglos - Schutz mit Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung der Europäischen Reiseversicherung AG
Umfang des Versicherungsschutzes
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen.
- Reiserücktritts-Versicherung: Abgesichert sind Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung Ihre Reise stornieren müssen. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- pro Person.
- Reiseabbruch-Versicherung: Versichert sind Ihre zusätzlichen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn Sie Ihre
Reise z.B. wegen schwerer Unfallverletzung oder Tod eines Angehörigen zu Hause vorzeitig abbrechen müssen. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- pro Person. - Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe: Wir erstatten Ihnen die Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland bei stationärer
oder ambulanter Behandlung. Sofern Sie den Wunsch haben, in ein Krankenhaus an Ihrem Heimatort verlegt zu werden, und aus medizinischer Sicht nichts gegen den Transport einzuwenden ist, organisieren wir für Sie den Krankenrücktransport und übernehmen die anfallenden Kosten. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Heilbehandlungskosten im Ausland € 100,- je Versicherungsfall. Sofern Sie im Schadensfall alle Belege vorab z.B. bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich diese an der Schadensregulierung beteiligt, erhalten Sie von uns zusätzlich eine pauschale Entschädigung in Höhe von€ 50,-. - RundumSorglos-Service: Wir helfen Ihnen rund um die Uhr in verschiedenen Notfällen, wie z.B. bei Verlust Ihrer Kreditkarte, durch Sperrung der Karte
oder Beschaffung von Bargeld. - Reisegepäck-Versicherung: Wenn Ihnen Ihr Reisegepäck gestohlen wird oderes auf dem Flug verloren geht, erstatten wir Ihnen den Zeitwert. Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je Versicherungsfall.
Was ist bei der Prämienzahlung zu beachten?
Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz können Sie Ihrem Angebot / Ihrer Prämienrechnung entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Schadensfall
nur regulieren können, wenn Sie mit der Prämienzahlung nicht in Verzug sind.
Welche Ausschlüsse vom Versicherungsschutz bestehen?
Damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist, müssen wir einige Fälle vom Versicherungsschutz
ausschließen.
- In der Reiserücktritts- und in der Reiseabbruch-Versicherung besteht z.B. kein Versicherungsschutz für chronische psychische Erkrankungen, selbst
wenn diese nur schubweise auftreten, oder wenn Sie aus Angst vor Terroranschlägen Ihre Reise nicht antreten bzw. abbrechen möchten. - In der Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe sind absehbare Verschlechterungen und die planmäßige Behandlung bestehender Erkrankungen nicht versichert.
- In der Reisegepäck-Versicherung sind Brillen, Kontaktlinsen und Bargeld vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, EDV-Geräte sind bis insgesamt € 500,- versichert. Fotoapparate sind nur als mitgeführtes Reisegepäck und bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert.
Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beachten?
Die wesentlichen Pflichten, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigen müssen, haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt:
- In der Reiserücktritts-Versicherung ist die Reise unverzüglich zu stornieren.
Sind Sie z.B. unerwartet schwer erkrankt und tritt die erhoffte Besserung nach Eintritt der Erkrankung nicht ein, werden die höheren Stornokosten in
der Regel nicht ersetzt. Sind Sie unsicher, ob Sie die Reise wegen einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht antreten können, steht Ihnen unser
medizinischer Beratungsservice gerne zur Verfügung. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie im Internet unter www.reiseversicherung.de/medservice.
Sie können es aber auch gerne telefonisch oder per Fax bei uns anfordern. Innerhalb von 48 Stunden setzt sich unser Reisemediziner mit Ihnen in Verbindung. - In der Reiseabbruch-Versicherung ist bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest eines Arztes am Aufenthaltsort einzureichen.
- In der Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe ist vor stationären Aufenthalten oder Krankenrücktransporten unverzüglich Kontakt zur
Notrufzentrale der ERV aufzunehmen. - In der Reisegepäck-Versicherung ist bei Schaden am Reisegepäck durch Straftaten Dritter unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienstelle zu
erstatten und eine Bestätigung einzuholen. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei an Ihrem Wohnort in der Regel nicht ausreichend ist.
Wenn Ihr Fluggepäck am Flughafen nicht ankommt, holen Sie bitte eine Bestätigung der Fluggesellschaft ein.
Verletzen Sie Ihre Pflichten vorsätzlich, sind wir von unserer Leistungspflicht frei. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung Ihrer Pflichten können wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktritts-Versicherung mit Abschluss des Versicherungsvertrages und endet grundsätzlich mit dem Antritt der Reise, bei
mehreren Reisebausteinen mit Antritt des ersten Bausteins und nur im Verspätungsschutz während der Hinreise (Teil A, § 5) mit Ende der Hinreise. In den anderen Versicherungssparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber mit Beendigung der versicherten Reise.
Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden?
Die Laufzeit Ihres Vertrages ist abhängig vom gewählten Tarif und endet spätestens mit Beendigung der versicherten Reise.
Tarif
Der genaue Preis für die Versicherung bezieht sich auf den Reisepreis. Der Tarif beträgt 5,7% vom Reisepreis.