Reise Rücktrittskosten- Versicherung plus Zusatzleistungen

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Komplettschutz (bis 31 Tage)

REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer
Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet
antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschul-
deten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
❍❍ schwere Unfallverletzung
❍❍unerwartete und schwere Erkrankung
❍❍Tod
❍❍Verlust des Arbeitsplatzes
❍❍Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
❍❍Arbeitsplatzwechsel
❍❍Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante
Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt
20% des erstattungsfähigen Schade

URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
❍❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger
oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch
innerhalb der ersten Hälfte (max.
innerhalb
der ersten acht Reisetage) der Reise
den vollen, später den anteiligen Reisepreis
und erstattet die nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen
bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z. B.:
❍❍ schwere Unfallverletzung
❍❍unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
❍❍Erheblicher Schaden am Eigentum
❍❍Verkehrsmittelverspätung
❍❍ Naturkatastrophen und Elementarereignisse am
Urlaubsort
(Selbstbehalt siehe Reise-Rücktrittsversicherung)

REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Erstattung der Kosten für:
❍❍ambulante und stationäre Heilbehandlung
beim Arzt im Ausland
❍❍ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
sowie unfallbedingte Hilfsmittel
❍❍den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten
Rücktransport ins Inland
❍❍Kein Selbstbehalt

NOTFALL-VERSICHERUNG
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während
der Reise zustoßen können.
❍❍Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber
Krankenhäusern
❍❍Krankentransport bis 2.500,– EUR
❍❍ Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
bis 5.000,– EUR
❍❍Überführungs- und Bestattungskosten
❍❍Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und
Dokumenten
❍❍Übernahme der Rückreisekosten bei einem Schaden
am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme
für erforderliche Notreparaturen
❍❍Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung
belasteten Selbstbehalts bis 500,– EUR bei
einem
Schaden an einem am Wohnort
zurückgelassenen
PKW.
❍❍Unsere Notrufzentrale ist weltweit an 365 Tagen
– auch an Sonn- und Feiertagen – 24 Stunden
rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Aus dem Ausland: Telefon +49 40 5555-7877
Innerhalb Deutschlands: Telefon 040 5555-7877

PRÄMIEN für Busreisen
Reisepreis bis 250,– EUR pro Person: 15,– EUR
Reisepreis ab 251,– EUR pro Person: 19,– EUR

PRÄMIEN für Flugreisen
Reisepreis bis 250,– EUR pro Person: 1 7, – EUR
Reisepreis ab 251,– EUR pro Person: 27,– EUR

Weitere Infos zur Versicherung:
Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung – eine gute Wahl!
Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich einfach dieses Informationsblatts. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist!
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen,
wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses
nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen
zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung,
ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die
vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den
Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise-Rücktrittsversicherung“.
URLAUBSGARANTIE
Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern,
besteht der Versicherungsschutz für den Fall,
dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses
abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen.
Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb
der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage)
den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen
zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung,
ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige
Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen
im Abschnitt „Reiseabbruch-Versicherung“.
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch
notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen,
die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten
die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die
innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu
zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus
oder Arzneimittel. Die vollständige Leistungsbeschreibung
entnehmen Sie bitte dem § 5 der Versicherungsbedingungen.
NOTFALL-VERSICHERUNG
Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung,
erhalten Sie im Notfall verschieden Beistandsleistungen.
Hierzu gehören u. a. Such-, Rettungs- und Bergungskosten
bis 5.000 EUR bei einem Unfall. Im Falle eines Reiseabbruchs
infolge einer Erkrankung organisieren wir Ihre
Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten
der Rückreise. Sofern keine andere Versicherung
die Kosten einer stationären Behandlung während Ihrer
Auslandsreise übernimmt, gewähren wir Ihnen hierfür ein
Darlehen. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur
Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt „Notfall-Versicherung“
in den Versicherungsbedingungen.
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Schließen Sie in Ihrem Versicherungsumfang eine Reisegepäck-
Versicherung ab, ist Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen,
Zerstörung und Beschädigungen versichert,
solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens
oder Beherbergungsbetriebes befindet.
Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl,
Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B.
Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen
bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert.
Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im
Abschnitt „Reisegepäck-Versicherung“ der Versicherungsbedingungen
finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung
der Reisegepäck-Versicherung.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus.
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere
In allen Sparten:
Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person
den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt.
REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND
URLAUBSGARANTIE:
Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst
wurde, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung (bei
Jahresversicherungen), bzw. zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses
(bei sonstigen Verträgen) bekannt und
in den letzten sechs Monaten vor diesem Zeitpunkt behandelt
wurde.
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG:
Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen
von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld,
Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert.
REISE-KRANKENVERSICHERUNG:
Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle
sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.