Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss
Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich, per Telefon, oder per Internet erfolgen.
Die Buchung ist für den Reisenden verbindlich. Wir empfehlen, die Buchung schriftlich, oder im Internet vorzunehmen. Der Reiseveranstalter händigt dem Reisenden innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Buchung eine schriftliche Reisebestätigung aus. Mit Zugang der Reisebestätigung kommt der Reisevertrag wirksam zu Stande.

Zahlung
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Reisende erhält zusammen mit der Reisebestätigung einen Reisesicherungsschein. Aus dem vertraglich vereinbarten Reisepreis ist vom Reisenden eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung ist sofort mit Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig, zahlbar binnen 5 Tagen ab Datum der Reisebestätigung. Der Restreisepreis ist 6 Wochen vor vertraglich vereinbarten Reisebeginn zur Zahlung fällig. Nach vollständiger Reisepreiszahlung werden die Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reisebeginn an den Reisenden übersandt.

Zahlungsarten:
Der Reisende kann zwischen zwei Zahlungsarten auswählen:
1. Zahlung per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren: Durch die Auswahl der Zahlung per SEPA-Basis-Lastschrift ermächtigt der Reisende den Reiseveranstalter widerruflich, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen aufgrund seiner Reisebuchung bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos durch SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen. Zudem weist der Reisende sein Kreditinstitut an, die von dem Reiseveranstalter gezogenen Lastschriften einzulösen. Wenn das Konto des Reisenden die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Im Falle einer Rücklastschrift wird die Zahlweise auf „Zahlung auf Rechnung“ umgestellt. Die entstandenen Kosten werden dem Reisenden mit 20 € in Rechnung gestellt.
2. Zahlung auf Rechnung: die zusätzlichen Kosten bei der Bearbeitung dieser Zahlweise werden dem Reisenden mit 3% vom Reisepreis berechnet.

Leistungsänderungen
a) Änderungen, oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treue und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderung keine wesentliche, oder erhebliche Änderung der Reiseleistung darstellt. Für die Änderung muss ein triftiger Grund vorliegen und die Änderung muss unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Reisenden zumutbar sein. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen, oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Auf Wunsch des Reisenden nimmt der Reiseveranstalter, soweit möglich und durchführbar, bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung vor. Für eine Umbuchung werden 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu unten angegebenen Bedingungen bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reise durchgeführt werden.
b) Soweit der Reisende von seinem Recht Gebrauch macht, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, so ist der Reisende für die, durch die Vertragsübernahme entstehenden Mehrkosten verpflichtet, 30,00 EUR zu zahlen. Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen. Der Reisende kann geltend machen und nachweisen, Dass dem Reiseveranstalter keine Mehrkosten oder geringere Mehrkosten entstehen.
c) Der Reiseveranstalter kann eine Änderung des Abfahrtortes vornehmen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht wurde. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die An- und Abreise unbetreut sind. In 80% - 90% der Busreisen sind Betreuer dabei.
d) Der Reiseveranstalter behält sich Preisanpassungen vor Vertragsschluss, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird, insbesondere aus folgenden Gründen vor: 1. aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Maut- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse nach Veröffentlichung der Reiseauschreibungen, 2. wenn die vom Kunden gewünschte und im Internet und / oder Katalog ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Reiseausschreibung verfügbar ist.
e) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren für die betreffende Reise möglich.
Eine Reisepreiserhöhung darf nur stattfinden, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Eine Reisepreiserhöhung ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21 Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden.
Der Reiseveranstalter kann nur solche Preiserhöhungen weitergeben, die nach Abschluss des Reisevertrages entstanden sind. Der Preis wird nach Maßgabe der folgenden Rechnung erhöht:
Bei einer auf dem Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen der Erhöhung der Beförderungskosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten in Fällen der Erhöhung von Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Den sich ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter, Fit Jugendreisen GmbH & Co. KG, Alte Heerstraße 16, 41564 Kaarst, in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, diesem gegenüber geltend zu machen.

Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so hat er eine pauschale Entschädigung entsprechend der unten aufgeführten Staffelung an den Reiseveranstalter zu zahlen. Der Reisende hat die Möglichkeit, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gleichzeitig bleibt dem Reiseveranstalter vorbehalten, eine höhere Entschädigung geltend zu machen. Der Reiseveranstalter kann gemäß § 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:

Busreisen:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises,
  • von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
  • von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
  • von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
  • von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
  • am Abreisetag oder später 95 % des Reisepreises.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten,
a.) wenn der Reisende mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, oder
b.) wenn der Reisende die Pflichten aus dem Reisevertrag verletzt und sich vertragswidrig verhält, oder
c.) wenn die, in der Reisebestätigung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Reisenden bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen.

Gewährleistung
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen. Erbringt er die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz, oder teilweise nicht, oder nicht in der gebotenen Art und Weise, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reisende ist verpflichtet, sein Abhilfeverlangen an die in den Reiseunterlagen angegebene Stelle zu richten, sonst an die örtliche Reiseleitung, ersatzweise an den jeweiligen Leistungsträger.
Der Reiseveranstalter muss für eine mangelfreie Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den Reisenden sorgen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie eine unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, oder der Fehler nicht aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters stammt.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden, oder gering zu halten. Ansprüche wegen Minderung, wegen Kündigung auf Grund eines Mangels, oder auf Schadensersatz sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b.) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, oder für den Reisenden entstehende Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

Reisegepäck
Die Gepäckmenge pro Reisenden ist auf 20 kg beschränkt. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reiseveranstalters. Gepäckstücke, die nicht an das Beförderungsunternehmen zur Aufbewahrung oder zum Transport übergeben worden sind, sind - vor allem beim Umsteigen - von dem Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten ABG zur Folge. An die Stelle einer unwirksamen Einzelbestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung.

Stand: 22.01.2008