1. Reisevertragsabschluss / Verbindliche Anmeldung
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich
an – die Anmeldung erfolgt aufgrund der im aktuellen Katalog oder online im Internet genannten Leistungsbeschreibungen
und Preise. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail, per Telefax, telefonisch oder mittels
Buchungsantrag erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche elektronische oder
postalische Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zugesandt. Zu der Übermittlung einer schriftlichen
Reisebestätigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage
vor Reisebeginn erfolgt..
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen der RMB Travel & Events GmbH beträgt ohne Begleitung
eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die bei der Buchung das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot der RMB Travel & Events GmbH vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung
gebunden halten, und das der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (anteilige
oder vollständige Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines (gemäß
§651 k BGB) ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 35% bei Buchungen bis zum 31.12. (Frühbucher 1),
30% bei Buchungen bis zum 31.03. (Frühbucher 2) und 25% bei Buchungen ab dem 01.04. (Normalpreis), mindestens
€ 26, höchstens jedoch € 256 pro Reiseteilnehmer (Ausnahme bei Flugvermittlungen, siehe 2.2.) zu leisten.
Der Satz von 25% bis 35% ist auf die besondere Pauschalreiseform der Abi- und Jugendreisen zurückzuführen.
Das intensive Betreuungskonzept führt zu eheblichen Vorlaufkosten für die qualifizierte Auswahl und Ausbildung
der Teamer. Zur Sicherung gewährter Frühbucherrabatte werden vom Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsträger
Anzahlungen getätigt, die mitunter die Höhe der vom Kunden geleisteten Anzahlung übersteigen.
2.2. Über die Eigenveranstaltung hinaus bietet „maxtours“ seinen Kunden den Service, Linienflüge passend zum
Landarrangement als Beförderung zum Reiseziel zu buchen. Im Falle einer solchen Vermittlungsleistung gelten die
AGB der jeweiligen Fluggesellschaft, welche vor Buchung an den Hauptbucher kommuniziert werden. In den meisten
Fällen verlangen die Fluggesellschaften den kompletten Flugpreis unmittelbar bei Flugbuchung. „maxtours“
tritt hierbei in Vorleistung und berechnet jenen Flugpreis zusammen mit der Anzahlung des Landarrangements.
2.3. Die Prämien sonstiger freiwilligen Vermittlungsleistungen (z.B. Reiseversicherungen, etc.) durch „maxtours“
werden mit der Anzahlung fällig. Eventuelle Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind sofort fällig.
2.4. Der Rest der Zahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig, mit Ausnahme von Städtereisen
mit weniger als 4 Übernachtungen, bei denen die Frist für die Restzahlung zwei Wochen vor Reiseantritt beträgt.
Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, so bitten
wir um Verständnis, dass wir die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 25 pro
Mahnung in Rechnung stellen. Der Eingang der Zahlung ist für die Frist maßgebend. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag
oder der Reisepreis bis drei Tage vor Reiseantritt auch nach Zahlungsverzug nicht vollständig bezahlt
ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der
entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.5 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. sieben (7) Tage vor Reisebeginn vom Reisebüro / Reiseveranstalter
zugesandt oder ausgehändigt, frühestens jedoch nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages. Die
Reiseunterlagen werden elektronisch per Mail versendet. Gegen eine Gebühr von € 10 können die Unterlagen auf
Anfrage auch per Post versendet werden.
2.6 Für den Fall der Insolvenz ist sichergestellt, dass den Kunden diejenigen Leistungen ersetzt werden, wegen
derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer
Anspruch gegen die Insolvenzversicherung der RMB Travel & Events GmbH begründet.
2.7 Für die Unterbringung in Apartments, Bungalows, Zelten und Hotelzimmern kann eine Kaution durch den
Leistungsträger fällig werden, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. In einigen
Destinationen wird vor Ort eine geringe Kurtaxe verlangt, die ebenfalls direkt an den Leistungsträger zu entrichten
ist. Sollte dies der Fall sein, so ist dies im Preisteil vermerkt.
2.8 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
pro Kunde 75,- Euro nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines
verlangt werden. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung
vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen der jeweiligen
Reisebeschreibung bezugnehmend auf Katalog und Website, sowie aus den dies betreffenden Angaben
der Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden (z.B. Vereinbarungen, Wünsche), die den Umfang der vertraglichen
Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die RMB Travel & Events GmbH.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein (1)
Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden
selbst zu beaufsichtigen. Die maximalen Gepäckmaße für Busreisen sind 80x40x40 cm. Hartschalenkoffer
können nicht befördert werden. Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline.
3.3. Die Durchführung der von der RMB Travel & Events GmbH oder durch die vor Ort vertretenen Dienstleistungsbetriebe
angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 20
Personen erreicht wird.
3.4. Die im Rahmen der durch Reisen der RMB Travel & Events GmbH im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten,
vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die RMB Travel & Events GmbH haftet
daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den
Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir als Reiseveranstalter
Fremdleistungen, soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf
hinweisen, haften wir nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der Veranstalter kann bis zum 28. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl
von grundsätzlich 20 Personen bei Sommerreisen und von 6 Personen bei Fern- und Spezialreisen nicht
erreicht wird.
Für Städtereisen mit weniger als 4 Übernachtungen kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor Reiseabtritt vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von grundsätzlich 20 Personen nicht erreicht wird.
Ist eine andere Mindestteilnehmerzahl erforderlich, so ist dies in den jeweiligen Reisebeschreibungen angegeben.
4.2. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die RMB Travel & Events GmbH als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen
zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der RMB Travel & Events GmbH herbeigeführt werden,
sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren oder aufgrund einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder die Wechselkursschwankung pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den
Reisepreise auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt
mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Gast unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage
vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder, wie
bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden
anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung der RMB
Travel & Events GmbH gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird die schriftliche Form empfohlen.
4.6. Der Veranstalter behält sich vor, alternativ zu Fährüberfahrten auch Tunnel als Transportweg zu nutzen.
4.7 Der Veranstalter behält sich vor bis zum fünften Tag vor Abreise den Abfahrtsort für Busreisen zu ändern,
sofern nicht mindestens 15 Teilnehmer für eine Reise ab diesem Abreiseort zustande kommen. Die Änderung des
Abfahrtsortes findet unter der Berücksichtigung der Interessen beider Parteien statt sofern sie für den Reisenden
zumutbar erscheint.
Um Abfahrtsortänderungen zu vermeiden kann der Veranstalter die Teilnehmer alternativ zu einem anderen Abfahrtsort
per Zubringer befördern. Dies kann mit Hilfe von Bus oder Bahn geschehen.
5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter
formlos zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweissicherungsgründen
schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts darf der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei den Reisen
nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet. Maßgebend für den Reiserücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Rücktritt bis neun Monate vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises €
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,
Rücktritt von 44 bis 34 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
Rücktritt von 33 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,
Rücktritt 20 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises, am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises.
Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung € 3 berechnet.
Bei Stornierung von Flugreisen gelten gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften. Häufig sind hier
nahezu 100% des Flugpreises fällig, unabhängig vom Zeitpunkt des Reiserücktritts.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so kann der Veranstalter als Entschädigung
statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und
anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung
und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen,
worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages schriftlich hingewiesen wird. Die RMB Travel & Events
GmbH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
5.5 Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.7. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Eine Reduzierung
der Teilnehmerzahl wird nach 5.2. berechnet. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschalreisen oder Flugvermittlung mit Linienfluggesellschaften, sofern überhaupt möglich, unter
Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Zusätzlich zu diesen
Umbuchungs-/Stornogebühren der Fluggesellschaft wird hier eine pauschale Bearbeitungsgebühr von
25 € durch den Veranstalter erhoben. Bei Flugpauschalreisen oder Flugvermittlung mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften
(Charter) beträgt diese bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 €
b) bei Buspauschalreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 €
c) Änderungen von 44 Tage vor Reiseantritt bis zum Tage des Reiseantritts sind ausschließlich als Stornierung
gemäß 5.2 möglich. Umbuchungen von Reisezielen sind nur durch Rücktritt und nachfolgende Neuanmeldung
möglich.
d) die oben genannten Gebühren zuzüglich der Differenz des neuen erhöhten Reisepreises bzw. abzüglich der
Differenz des geringeren Reisepreises, sofern dies nicht bereits durch die Umbuchung der jeweilige Fluggesellschaft
abgedeckt wurde.
5.8. Ersatzperson
Der Teilnehmer kann sich bis vor Reisebeginn bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen.
Die RMB Travel & Events GmbH kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die
Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf
die Reise nicht genügt oder inländische / ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen.
Hierfür werden bei Busreisen 26,- € in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht. Die
Namensänderung bei Flugreisen mit vermittelten Flügen erfolgt nach Punkt 5.7. Bei Flugreisen mit vermittelten
Flügen gelten gesonderte Stornobedingungen / Staffeln der Fluggesellschaften. In der Regel sind hier 100% des
Fluges fällig, unabhängig vom Reiseantritt des Kunden.
6. Haftung
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
7. Beschränkung der Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des Veranstalters. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.091,- €. Liegt der Reisepreis über 1.363,66 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen dringlich, derartige Risiken durch ein Versicherungspaket abzudecken.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Skilifte, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.3. Sollte dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zustehen, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter Leistungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen. Sollte dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zukommen, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des HGB und der Schifffahrtsgesetze.
8. Haftungsausschluss
8.1. Die Reiseleiter können eine Beaufsichtigung des Kunden-Gepäcks nicht immer gewährleisten. Für Gepäckverlust können wir daher nicht haften. Keine Haftung besteht auch bei Einbruch, Diebstahl und grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen daher dringlich den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
8.2. Der Veranstalter haftet nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Erdbeben, Terrorismus, Unwetter, Überflutungen, Unfälle, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn der Kunde es
nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.
9.2. Bei einem Mangel darf der Kunde nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen,
wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung
durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Sollte der Kunde die Reiseleitung wider Erwarten
nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der
Kunde sich direkt an den Reiseveranstalter: RMB Travel & Events GmbH, Am Diebsteich 31, 22761 Hamburg wenden.
9.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen
Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter: RMB Travel & Events GmbH, Am Diebsteich 31, 22761 Hamburg, geltend
zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche beim örtlichen Reisebüro des Kunden genügt nicht. Ansprüche
aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser
Ansprüche ist unzulässig. Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem
vereinbarten Datum der Reiserückkehr beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Vertragspartner (Kunde) Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter verjähren nach zwei (2) Jahren. Die Frist der Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner (Kunde) gegenüber
dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen
Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach
einer Frist von drei (3) Jahren. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.6. Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze der jeweiligen Gastländer respektiert.
Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn
nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise
auszuschließen. Bei groben Verstößen (u.A. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Androhungen, Diebstahl,
Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kommt ein sofortiger
Ausschluss der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Dasselbe gilt auch, wenn der
Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen sollte.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
11. Wirksamkeit
11.1. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, bzw. neuen Webinhalten auf www.max-tours.de erlischt automatisch
die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen Inhalte.
12. Allgemeines
12.1. Der Gerichtsstand bei Forderungen gegenüber RMB Travel & Events GmbH ist ausschließlich der Firmensitz.
12.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Stand AGB 22.07.2015