Diese AGB gelten bindend bei einer Buchung der Reise, deshalb bitten wir dich sie sorgfältig zu lesen. Die AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen dir – dem Reiseteilnehmer – und unserem veranstaltenden Partner. Bei einer Buchung stimmst du diesen bindend zu. Sie regeln unter anderem die Stornierungsgebühren und verschiedene Haftungseinschränkungen. Sie beeinflussen deine Rechte und regeln die Vertragsbeziehung nach geltendem Recht um Uneinigkeiten zu klären.

1. Abschluss des Reisevertrags

Bei einer Buchung wird vorausgesetzt, dass die buchende Person folgende AGB sorgfältig gelesen und verstanden hat. Des Weiteren akzeptiert sie, für sich selbst und im Auftrag aller Mitreisenden, die bei der Buchung mit aufgeführt werden, auch Minderjährige und Entmündigte, sich an die AGB zu binden. Die Buchung ist erst fest, wenn der Reiseveranstalter eine Bestätigung oder eine Rechnung verschickt. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Bevor die Buchung bestätigt ist und der Vertrag zustande kommt, behält der Reiseveranstalter sich das Recht vor die ausgeschriebenen Preise zu senken oder zu erhöhen. Der Reiseveranstalter und seine Reisevermittler behalten sich das Recht vor jede Buchung nach ihrem Ermessen abzulehnen. Die buchende Person und die in der Buchung mit aufgeführten Personen werden im Folgenden mit „der Kunde“ bezeichnet. Jede Buchung erfolgt mit dem Reiseveranstalter G Adventures oder mit dem vermittelndem Partner Solegro GmbH. In der Buchung enthalten ist das, was in der Beschreibung der individuellen Reise inkludiert ist. Diese AGB legen den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter, bezüglich den nachstehend genannten Themen, bindend fest. Es gibt weder eine mündliche noch eine schriftliche andere Darstellung, Zusicherung, vorausgehende Vereinbarung oder Beschreibung der Dienstleistung als die hiermit Beschriebene. Die bereitgestellte Dienstleistung ist/sind die Reise(n), die in der Buchungsbestätigung genannt werden.

Gepäckbestimmungen: Eine buchende Person, die es wünscht Gepäck per Seefracht mitzuführen muss diese AGB sowie die Gepäckbestimmungen sorgfältig gelesen und verstanden haben. In den Gepäckbestimmungen, die auf Anfrage erhältlich sind, sind alle Bedingungen zur Beförderung des Gepäcks ausdrücklich aufgeführt. Die Gepäckbestimmungen sind Teil dieses Vertrages.

2.Gesundheitsinformationen

Alle Kunden sind dazu verpflichtet das Gesundheitsinformationsblatt durchzulesen und jegliche Information zur Kenntnis zu nehmen, die ihre Reise betrifft. Die Kunden werden gebeten, die Informationen zu überprüfen und vertraut damit zu sein. Die physische und psychische Eignung des Kunden für die jeweilige Reise muss von seinem Hausarzt bestätigt werden, um für die Reise zugelassen zu werden. Der Reiseveranstalter ist nicht in der Lage medizinische Angelegenheiten zu klären. Kunden mit früher erschienenen Krankheitsvorkommen, die auf dem Informationsblatt beschrieben sind, müssen eine unterschriebene Bestätigung mit der Restzahlung einreichen (Genaueres hierzu bei Punkt 7). Vom Kunden wird erwartet, dass er seinen Gesundheitszustand ehrlich und korrekt angibt und alle ihm bekannten Krankheitsvorkommen mitteilt. Der Reiseveranstalter wird diese Informationen prüfen und unter Beachtung der allgemeinen Datenschutzrichtlinie speichern. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor jede mitgeteilte Information anzuzweifeln, nach weiteren Informationen zu fragen oder darum zu bitten einige Punkte spezifisch zu klären. Bei einem Konflikt zwischen dem Reiseveranstalter und des Kunden bezüglich der Eignung des physischen oder psychischen Zustands des Kunden für eine Reise, wird die Angelegenheiten auf Kosten des Kunden an einen medizinischen Fachmann weitergeleitet. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor jeden Kunden aufgrund seiner medizinischen Eignung abzulehnen. Wenn der Kunde nach seiner Buchung nicht in der Lage ist den erwarteten medizinischen Eignungstest mit der Ablauf der Frist für die Restzahlung (Genaueres s. Punkt 7) einzureichen, behält der Reiseveranstalter sich das Recht vor, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren.

3.Gesundheitszustand und spezielle Anforderungen

Der Kunde muss den Reiseveranstalter schriftlich während der Buchung über jegliche medizinische Gegebenheit, wie Schwangerschaft, Körperbehinderung oder andere psychischen und oder physischen Gegebenheiten informieren, wenn diese die Eignung zur Reise oder einen anderen wichtigen medizinischen Zustand beeinflusst. Wenn der Kunde den Reiseveranstalter hierüber nicht informiert, kann er von der Reise ausgeschlossen werden. Bei einem Ausschluss muss der Kunde die vollen Stornierungskosten tragen. Manche Reisen können für bestimmte Personen aufgrund des Alters, der Beweglichkeit, Behinderung, Schwangerschaft oder physischen oder psychischen Gegebenheiten nicht geeignet sein. Es liegt in der Verantwortung des Kunden dies vor der Buchung zu überprüfen. Der Reiseveranstalter kann es ablehnen schwangere Frauen, die weiter als die 24. Schwangerschaftswoche sind, oder andere Personen unter bestimmten Umständen nicht teilnehmen zu lassen. Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet spezielle Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, außer er hat es schriftlich zugesichert. Er wird sein Bestes tun, um Kundenwünschen entgegen zu kommen, auch bei der Ernährung, aber unverbindliche Kundenwünsche sind nicht Teil des Vertrags, folglich ist der Reiseveranstalter nicht haftbar, falls diese nicht erfüllt werden. Medizinische Einrichtungen unterscheiden sich von Land zu Land und der Reiseveranstalter gibt keine Darstellung und keine Garantien bezüglich der Standards von medizinischen Behandlungen ab.

Reisen mit Kindern: Das Mindestalter für reisende Kunden ist 12 Jahre (bei speziell für Familien organisierten Touren meist 5 Jahre). Ein Erwachsener (über 18 Jahre alt) kann zwei Kinder unter 18 Jahren begleiten. Das Verhältnis zwischen reisenden Erwachsenen und Kindern muss sein: ein Erwachsener für zwei Kinder und zwei Erwachsene für vier Kinder. Alle Anfrage bezüglich reisender Kinder werden vom Reiseveranstalter geprüft und müssen bestätigt werden. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor die Anzahl der mitreisenden Minderjährigen auf bestimmten Reisen zu beschränken. Wenn die begleitenden Erwachsenen nicht die Eltern des Kindes sind oder die Eltern geschieden sind, muss ein Formular zur Bewilligung der Vormundschaft von den Eltern oder vom gesetzlichen Vorgesetzten ausgefüllt werden (oder andere Dokumente, die vom Reiseveranstalter verlangt werden). Es muss dem Reiseveranstalter vor Reiseantritt vorgelegt werden. Mehr Informationen hierzu unter http://www.voyage.gc.ca/faq/children-travel_enfants-voyage-eng.asp

Expedition Reisen mit Kindern: Der Reiseveranstalter ist nicht dazu in der Lage Kinder unter 12 Jahren mitreisen zu lassen. Er behält sich das Recht vor die Anzahl an Reiseteilnehmern unter 18 Jahren auf dem Schiff zu beschränken. Ein Erwachsener über 21 Jahren muss zwei Kinder unter 18 Jahren begleiten. Das Verhältnis reisender Erwachsener zu Kindern muss sein: ein Erwachsener auf zwei Kinder und zwei Erwachsende auf vier Kinder. Wenn die begleitenden Erwachsenen nicht die Eltern des Kindes sind oder die Eltern geschieden sind, muss ein Formular zur Bewilligung der Vormundschaft von den Eltern oder vom gesetzlichen Vorgesetzten ausgefüllt werden (oder andere Dokumente, die vom Reiseveranstalter verlangt werden). Es muss dem Reiseveranstalter vor Reiseantritt vorgelegt werden. Mehr Informationen hierzu unter http://www.voyage.gc.ca/faq/children-travel_enfants-voyage-eng.asp Anforderungen Inca Trail: Daten des Kunden (Nachname; Name, wie im Reisepass, der zur Reise eingesetzt wird, Reisepassnummer, Ablaufdatum, Geburtsdatum, Nationalität) werden zum Abschluss der Buchung benötigt. Bei jeglicher Abweichung kann die Erlaubnis für den Inca Trail verweigert werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gebühren, die aufgrund von Abweichungen erhoben werden. Erfordernisse für Familienreisen: Um eine Reise, die auf der Homepage des Reiseveranstalters, in maßgeblichen Broschüren oder woanders als Familienreise ausgeschrieben ist, zu buchen, müssen die Kunden als „Familieneinheit“ reisen. Um dies zu erfüllen, sollte eine „Familieneinheit“ aus zwei oder mehr Personen bestehen, die zusammen buchen und reisen. Mindestens eine von ihnen muss ein Kind sein, das von mindestens einem der volljährigen Mitreisenden betreut wird. Ein Kind kann einen oder mehrere Erwachsene begleiten, um als „Familieneinheit“ betrachtet zu werden.Wenn die Einwilligung eines Elternteils oder einer anderen Person gesetzlich erforderlich ist, muss der begleitende Erwachsene diese Einwilligung garantieren. Er muss auch gewährleisten, dass er und das Kind alle Erfordernisse um an der Familienreise teilzunehmen einhalten und dass sie allen gesetzlichen Bestimmungen um in die zutreffenden Länder einzureisen entsprechen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gebühren, Beschädigungen und Verluste, die der Kunde verschuldet, da er die erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Zustimmungen nicht eingeholt hat. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor Buchungen von Kunden, die vorgeben als „Familieneinheit“ zu reisen oder in seinem Ermessen keine „Familieneinheit“ darstellen oder die Anforderungen für die Teilnahme an einer Familientour nicht erfüllen, zu stornieren.

4. Währung

Der Reiseveranstalter akzeptiert sieben allgemeine Währungen: Britische Pfund (GBP£), Euro (EUR€), US-Amerikanische Dollar (USD$), Kanadische Dollar (CAD$), Australische Dollar (AUD$), Schweizer Franken (CHF) and Neu Seeländische Dollar (NZD$). Die Währung, die vom Kunden gefordert wird, ist abhängig vom Ort der Buchung. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor eine Währung seiner Wahl zu der Buchung zu beantragen.

5. Angebots-und Verwaltungsgebühren

Angebote, die für unabhängig und speziell für Sie entworfen worden sind, gehören einer speziellen Produktlinie an, weshalb eine nicht erstattungsfähigen Angebotsgebühr von GBP£15, EUR€25, USD$25, CAD$25, AUD$25, CHF25 oder NZD$25 erhoben wird. Sollte die Buchung bestätigt worden sein, wird dieser Betrag von dem Rechnungsbetrag abgezogen. Einige Angebote sind von der Angebotsgebühr befreit, in diesem Fall wird zum Zeitpunkt der Buchung die Gebühr abgezogen. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, weitere Verwaltungsgebühren von GBP£25, EUR€50, USD$50, CAD$50, AUD$50, CHF50 oder NZD$50 zu erheben.

6. Anzahlungen

(a) Reisen: Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von GBP£100, EUR€250, USD$250, CAD$250, AUD$250, CHF250 oder NZD$250 pro Person pro Reise fällig. Wird die Reise 60 Tage oder weniger vor Reisebeginn gebucht, ist die komplette Rechnung direkt zu begleichen. Die nicht erstattungsfähige Anzahlung und ggf. ein Attest vom Arzt, sollte dem Unternehmen oder Vermittler zugesendet werden. Speziell für Sie entworfene Reisen fordern eventuell eine höhere Anzahlung oder die komplett Zahlung bereits direkt nach der Buchung. Sollte die Anzahlung eine andere als hier beschrieben sein, so wird dies nach Buchung detailliert in der Rechnung aufgeführt sein. Sollte eine Reise mit einer speziell für Sie entworfenen Reise beispielsweise in Kombination gebucht worden sein, so wird in der Regel der gesamte Betrag direkt nach der Buchung bezahlt werden müssen. (b) Expeditionen: Zum Zeitpunkt der Buchung wird eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von GBP£400, EUR€500, USD$750, CAD$750, AUD$750, oder NZD$750 pro Person pro Reise erhoben. Sollte die Reise 90 Tage oder weniger vor Reisebeginn gebucht worden sein, ist die komplette Bezahlung der Reise direkt nach Buchung fällig. Die nicht erstattungsfähige Anzahlung und ggf. ein Attest vom Arzt, sollte an das Unternehmen oder den Vermittler geschickt werden. (c) „Lifetime“/ „Lebenslängliche“ Anzahlungen: Sollte der Kunde seine Buchung stornieren, unterliegt die Anzahlungsgebühr in vollem Maße, wie in 6(a) und 6(b) oben beschrieben, einer „Lifetime“/“lebenslangen“ Anzahlung bei dem Unternehmen. Diese „lebenslängliche“ Anzahlung verfällt nicht und kann für spätere Reisen in Zukunft wieder genutzt werden. Alle spezifischen Genehmigungskosten über der Anzahlung hinaus sind Inhalt der Bedingungen und Konditionen des Unternehmens. Die lebenslängliche Anzahlung kann nicht bar ausgezahlt werden. Lediglich eine lebenslängliche Anzahlung kann pro Reise pro Person erhoben werden. Alle lebenslänglichen Anzahlungen müssen für eine neue Reise angelegt werden, welche den gleichen Betrag kostet oder mehr als die stornierte Reise. Eine Buchung ist eventuell nicht storniert, und hat die gleiche lebenslängliche Anzahlung zum selben oder ähnlichen Datum oder einer günstigeren Reise, als die stornierte Reise. Die lebenslängliche Anzahlung kann auf einen anderen Kunden übertragen oder an einen anderen Kunden weiterverschenkt werden

7. Komplette Restzahlung/ Akzeptieren der Buchung/ Kundendetails

(a) Komplette Restzahlung: Das Unternehmen muss die Bestätigung der Buchung des Kunden schriftlich erhalten. Bitte überprüfen Sie vor der Restzahlung, ob die Details auf der Rechnung oder der Bestätigungs- Email korrekt sind. Die Bezahlung der Differenz des Reisepreises ist 60 Tage vor Abfahrtsdatum fällig. Wird der komplette Beitrag nicht rechtzeitig bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, kann der gleiche Preis, beziehungsweise die gesamte Reise nicht mehr garantiert werden. Wenn eine Reise 60 Tage oder weniger vor Reisebeginn gebucht wird, muss der gesamte Betrag direkt nach der Buchung bezahlt werden. Wird der Restbetrag nicht zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung bezahlt, nimmt sich das Unternehmen das Recht vor, die Buchung des Kunden als storniert zu betrachten. Bei speziell für Sie entworfenen Reisen wird möglicherweise eine höhere Anzahlung oder komplett Rechnung zum Zeitpunkt der Buchung erhoben. Sollte die Gesamtrechnung von der hier vermerkten abweichen, wird der Betrag auf der Rechnung zum Zeitpunkt der Buchung detailliert aufgeführt werden. Sollten Reisen kombiniert worden sein, so werden sich die meisten Bedingungen auf die gesamte Buchung beziehen.
(b) Kundendetails: Damit das Unternehmen die gewünschte Reise des Kunden bestätigen und garantieren kann, muss der Kunde alle Personenangaben, wie in 7(a) aufgeführt, detailliert in der Komplettrechnung angeben. Sollte der Kunde nicht alle Angaben bis 60 Tage oder früher vor Reisebeginn gemacht haben, wird eine Verwaltungsgebühr auf den Kunden zukommen. Im Falle, dass 30 Tage vor Reiseantritt nicht alle Angaben vom Kunden gemacht worden sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Reise als storniert einzutragen und Stornierungskosten werden auf den Kunden zukommen. Die benötigten Kundenangaben variieren von Reise zu Reise und werden jeweils bei der Buchung gefordert werden. Dennoch muss bei jeder Buchung die Reisepassnummer, das Ablaufdatum des Reisepasses, der Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum des Reisepasses, ein vollständiges medizinisches Formular, der vollständige Name, so wie er im Reisepass angegeben wurde, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und Ankunftsangaben(oder andere Dokumente, welche von dem Unternehmen gefordert werden) angegeben werden. Eine Buchung wird möglicherweise nicht bestätigt werden, ohne Angabe dieser Informationen
(c) Kreditkartengebühren: Das Unternehmen ist für keinerlei Gebühren, die bei einer Kreditkartentransaktion zustande kommen, verantwortlich. Mögliche Gebühren, die bei einer Zahlung per Kreditkarte durch Dritte erhoben wurden, werden folglich nicht von dem Unternehmen zurückerstattet.

Expeditionen (d) Komplette Restzahlung: Das Unternehmen muss schriftlich erhalten, dass der Kunde die Buchung akzeptiert. Bitte kontrollieren Sie die zu bestätigende Rechnung auf ihre Details. Der Restbetrag der Reise muss 90 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden. Wird eine Buchung 90 Tage oder weniger vor Abreise getätigt, ist direkt nach der Buchung der komplette Betrag fällig. Sollte der Betrag nicht zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Buchung als storniert zu vermerken.
(e) Kundendetails: Damit das Unternehmen die gewünschte Reise des Kunden bestätigen und garantieren kann, muss der Kunde alle Personenangaben, wie in 7(d) aufgeführt, detailliert in der Komplettrechnung angeben. Sollte der Kunde nicht alle Angaben bis 60 Tage oder früher vor Reisebeginn gemacht haben, wird eine Verwaltungsgebühr auf den Kunden zukommen. Im Falle, dass 30 Tage vor Reiseantritt nicht alle Angaben vom Kunden gemacht worden sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Reise als storniert einzutragen und Stornierungskosten werden auf den Kunden zukommen. Die benötigten Kundenangaben variieren von Reise zu Reise und werden jeweils bei der Buchung gefordert werden. Dennoch muss bei jeder Buchung die Reisepassnummer, das Ablaufdatum des Reisepasses, der Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum des Reisepasses, ein vollständiges medizinisches Formular, der vollständige Name, so wie er im Reisepass angegeben wurde, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und Ankunftsangaben(oder andere Dokumente, welche von dem Unternehmen gefordert werden) angegeben werden. Eine Buchung wird möglicherweise nicht bestätigt werden, ohne Angabe dieser Informationen.
(f) Kreditkartengebühren: Das Unternehmen ist für keinerlei Gebühren, die bei einer Kreditkartentransaktion zustande kommen, verantwortlich. Mögliche Gebühren, die bei einer Zahlung per Kreditkarte durch Dritte erhoben wurden, werden folglich nicht von dem Unternehmen zurückerstattet.
Umpositionierte“ Kreuzfahrten: Das Unternehmen bietet möglicherweise reduzierte Preise für erstellte „umpositionierte“ Kreuzfahrten an. Der Kunde muss anerkennen, dass „umpositionierte“ Kreuzfahrten von Wetter, Technik, Mechanik, und menschlichen Interaktionen abhängen. Das bedeutet, dass selbst komplett geplante Routen von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Datum der Abfahrt, beziehungsweise das Datum der Ankunft 24 Stunden vorher bekannt zu geben. Daher empfiehlt das Unternehmen die Anschlussflüge und Unterkunftsreservierungen flexibel zu halten. Sollten die Abfahrts- und/oder die Ankunftszeiten oder Daten 24 Stunden vorher angepasst werden, haftet das Unternehmen weder für direkte noch indirekte Kosten, die durch den Kunden als Folge derartiger Veränderungen entstehen.

8. “yolo” Reisen

YOLO Reisen sind für diejenigen, die Abenteuer möchten und das auf eine schnelle, einfache und erschwingliche Art und Weise. Diese Reisen ermöglichen, dass man die Zeit des ganzen Tages nutzen kann, dass man sowohl am Tage und als auch am Abend Highlights erleben kann. Diese Reisen sind oft auf öffentliche Verkehrsmittel und einfache Unterkünfte ausgelegt, und sind dementsprechend günstig.

9. Stornierung einer Reise durch den Kunden

Jede Stornierung muss vom Kunden schriftlich eingereicht und vom Unternehmen in Kenntnis genommen werden. Der Tag an dem die Stornierung vom Unternehmen empfangen wird, legt die Bestimmungen für die Stornierungsgebühren fest.

(a) Die Stornierung einer Reise: Die Stornierungsgebühren sind hier prozentual aufgeführt und beziehen sich auf den Gesamtpreis der Reise ohne Versicherung.
(I) Stornierung 60 Tage oder mehr vor Reisebeginn: „lebenslängliche“ Anzahlung wird von dem Unternehmen aufbewahrt.
(II) Stornierung 59-30 Tage vor Reisebeginn: 50 % der gebuchten Leistungen, “lebenslängliche“ Anzahlung wird von dem Unternehmen aufbewahrt.
(III) Stornierung 30 Tage oder weniger vor Reisebeginn: 100 % der gebuchten Leistungen, „lebenslängliche“ Anzahlung wird von dem Unternehmen aufbewahrt.

Bei Speziell für Sie entworfenen Reisen weicht die Handhabung mit Stornierungsverfahren möglicherweise von diesen Regelungen ab. Die genauen Reglungen sind auf der Rechnung bei der Buchung zu finden.
(b) Stornierung von Expeditionen: Die Stornierungsgebühren sind hier prozentual aufgeführt und beziehen sich auf den Gesamtpreis der Reise ohne Versicherung.
(I) Stornierung 90 Tage oder mehr vor Reisebeginn: „lebenslängliche“ Anzahlung wird von dem Unternehmen aufbewahrt.
(II) Stornierung 89-60 Tage vor Reisebeginn: 50 % der gebuchten Leistungen, “lebenslängliche“ Anzahlung wird von dem Unternehmen aufbewahrt.
(III) Stornierung 60 Tage oder weniger vor Reisebeginn: 100 % der gebuchten Leistungen, „lebenslängliche“ Anzahlung wird von dem Unternehmen aufbewahrt.

(c) Stornierung des Abholservices bei der Ankunft, der „ Früh-“ und/oder „Spät-Nacht Unterkünfte“ und des Einzelzimmers: Die Stornierungsgebühren sind hier prozentual aufgeführt und beziehen sich auf den Gesamtpreis der Reise ohne Versicherung.
(I) Stornierung 31 Tage oder mehr vor Reisebeginn: 0% der gebuchten Leistungen. Der gesamte Betrag wird dem Kunden zurück erstattet.
(II) Stornierung 30 Tage oder weniger vor Reisebeginn: 100% der gebuchten Leistungen.
10. Stornierung einer Reise durch das Unternehmen

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Reise aus jedem Grund zu stornieren, allerdings wird keine Reise weniger als 60 Tage vor Reisebeginn abgesagt, außer im Falle von höherer Gewalt und ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen, die außerhalb des Einflusses des Unternehmens liegen (ausgenommen sind Expeditionen- siehe Beförderungsbedingungen).

Sollte eine Reise durch das Unternehmen abgesagt werden vor dem vereinbarten Reisedatum und der Grund dafür liegt nicht beim Kunden, kann der Kunde entweder:
(I) eine Ersatzreise vom gleichen oder höheren Wert annehmen, wenn so eine Alternative gefunden werden kann; oder
(II) eine Ersatzreise mit weniger Wert annehmen, wenn das Unternehmen ein Angebot findet und die Differenz der Preise der beiden Reisen ausgleichen kann.
(III) den kompletten Betrag, der bezahlt wurden ist, so schnell wie möglich zurück erstattet kriegen.

Das Unternehmen ist weder verantwortlich für Nebenkosten oder Folgeschäden, die auf den Kunden möglicherweise durch eine Buchung mit Visa, Impfungen, nicht erstattungsfähigen Flügen oder Zügen, nicht erstattungsfähige Parkgebühren oder andere Gebühren, Verlust von Verdienst oder Urlaub, etc. zukommen. Wenn der Kunde eine Rückerstattung anbietet, aber eine alternative Reise mit höherem Wert als ursprünglich gebucht, fordert, muss der Kunde die Differenz zahlen.
Sollte nach der Abfahrt ein Teil der Reise nicht wie geplant, stattfinden, wird das Unternehmen geeignete Alternativen suchen, um die Reise fortführen zu können. Falls es nicht möglich ist, eine geeignete Alternative zu finden oder wenn der Kunde die Alternative auf Grund von nachvollziehbaren Gründen ablehnt, kommt das Unternehmen für nicht genutzte Leistungen auf.
Sollte es zu einer Annullierung oder Änderung aus anderen Gründen als durch höhere Gewalt oder Gründen, die außerhalb des Einflusses des Unternehmens liegen, kommen, bietet das Unternehmen in einigen Fällen eine Entschädigung an. Ausgeschlossen sind Änderungen der Routen, der Schiffe und der Kabinen- oder Hotelkategorie, vorausgesetzt es hat die gleiche Kategorie.

11. Nicht genutzte Leistungen

Es gibt keine Rabatte oder Erstattungen für verpasste oder nicht genutzte Leistungen, das beinhaltet freiwilliges oder unfreiwilliges Wegbleiben von der Reise, beispielsweise durch Krankheit, Tod eines Familienmitgliedes etc., verspätete Ankunft bei der Reise und freiwillige oder unfreiwillige vorzeitige Abreise.

12.Preise und Zuschläge

Die Reisepreise variieren möglicherweise nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe. Das Unternehmen empfiehlt, dass der Kunde sich bereits zum Zeitpunkt der Buchung darüber informiert, wie viel die Reise mitsamt aller Zusatzleistungen, die das Unternehmen anbietet, kosten wird. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Reisepreise auch nach der Buchung noch zu erhöhen, allerdings nicht später als 30 Tage vor dem festgelegten Abreisedatum. Nachdem eine Rechnungsbestätigung heraus gegeben wurde, kann sich trotzdem ein Reisepreis erhöhen, auf Grund von steigenden Transportkosten, durch Benzinpreise, Steuern oder Gebühren, wie Landegebühren oder Ein- und Ausschiffung in Häfen, Flughafengebühren und Währungsschwankungen. Wenn eine Erhöhung 2% oder kleiner als der Reisepreis sein sollte, übernimmt das Unternehmen die Kosten. Sollte die Erhöhung mehr als 2% betragen, wird das Unternehmen die Erhöhung an den Kunden weitergeben.
Wenn die Erhöhung mehr als 10% des Reisepreises betragen sollte, kann der Kunde entweder:
(I) Von der Buchung kostenfrei zurücktreten; oder
(II) Die Preisänderung akzeptieren.

13.Prospekt Gültigkeit

Die Preise in der Broschüre basieren auf den Preisen und Kosten, die zum Erstellungsdatum des Prospektes aktuell waren. Alle Termine, Routen und Preise sind indikativ.

14. Flexibilität

Der Kunde versteht und erkennt an, dass die diese Art von Reisen Flexibilität erfordern und sollte es der Gesellschaft nachsehen, dass es zu angemessenen Änderungen kommen kann. Routen, Fahrpläne, Unterkünfte und Transportmittel können sich ohne vorherige Ankündigung ändern, was mit lokalen Umständen oder Veranstaltungen, Krankheit, mechanischen Schäden, Flugausfällen, Streiks, politischen Auseinandersetzungen, Check-Inn und andere Flugzeug Schwierigkeiten, extreme Wetterbedingungen und weiteren unvorhersehbaren Umständen, zusammen hängen kann.

15. Veränderungen

(a) Veränderungen, die von dem Unternehmen verursacht werden: Während sich das Unternehmen bemüht, alle Reisen wie geplant durchzuführen, können dennoch notwendige Änderungen im Reiseverlauf nicht immer vermieden werden. Sollte es zu einer wichtigen Änderung kommen, wird der Kunde schnellstmöglich vor Reisebeginn, sofern dies realisierbar ist, darüber in Kenntnis gesetzt. Eine wichtige Änderung gilt dann als eine wichtige Änderung, wenn die Veränderung mindestens drei ganze Tage des Reiseverlaufs betrifft. Wenn eine wichtige Änderung auf Grund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen zustande kommt, wird keine Entschädigung übernommen. Einige Änderungen können sich auch erst während der Reise ergeben, wegen unvorhersehbaren Umständen oder lokalen Situationen. Alle Veränderungen, die sich für den Reiseverlauf ergeben, unterliegen der Autorität des Reiseleiters und für alle direkten oder indirekten aufkommenden Kosten wird der Kunde verantwortlich gemacht.
Sollte das Unternehmen eine wichtige Änderung an der Reise des Kunden vor der Abfahrt vornehmen müssen, wird der Kunde schnellstmöglich informiert, damit dieser sich entscheiden kann, ob er entweder:
(I) Von der Reise kostenfrei zurücktreten; oder
(II) Die Änderung akzeptieren und die Reise antreten.
Unter diesen Umständen wird das Unternehmen dem Kunden eine Entschädigung zahlen wie in der unten stehenden Tabelle angegeben. Der Betrag in der Skala basiert auf der Anzahl der Tage vor der Abreise, an denen die Änderung bekannt gegeben wurde.
Zeit, vor der Abreise wenn die Veränderung bekannt ist Mögliche Entschädigung pro Person Mehr als 56 Tage 0 55-29 Tage £20 28-15 Tage £30 14-8 Tage £40 7-0 Tage £50
(b)Änderung einer Kreuzfahrt durch das Unternehmen: Kreuzfahrten werden viele Monate im Voraus geplant. Gelegentlich kann es aus kommerziellen, betrieblichen oder anderen Gründen zu Änderungen einer Kreuzfahrtreise kommen und das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Änderungen jederzeit durchzuführen. Sollte es zu einer solchen Änderung wegen eines triftigen Grundes kommen, wird der Kunde über jede Stornierung oder Reiseplanänderung so schnell wie möglich informiert. Dem Kunden wird in diesem Falle:
Die Entscheidung des Unternehmens über eine Veränderung schriftlich oder über die Reiseagentur innerhalb von 7 Tagen erhalten. Das Unternehmen haftet nicht für indirekte und/oder Folgeschäden.
(c)Veränderungen durch den Kunden: Die Übertragung von einer Reise auf eine andere ist nur bis zu 60 Tage vor Reisebeginn (bei Expeditionen 90 Tage vorher) und wenn das Unternehmen dies genehmigt, möglich. Wenn eine solche Anfrage von dem Unternehmen akzeptiert wird, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Anzahlung der ersten gebuchten Reise zu erheben. Jede Anfrage für eine Übertragung einer Reise auf eine andere, die weniger als 60 Tage (bei Expeditionen weniger als 120 Tage) vor Abreisedatum eingereicht wird, wird nicht akzeptiert. In diesem Falle muss der Kunde die Reise stornieren und eine andere Reise erneut buchen. Der Kunde möchte möglicherweise nur das Abfahrtsdatum in die Hauptsaison verschieben und nicht in zukünftige Saisons, aber auch für Übertragungen dieser Art muss die Reise storniert werden, und Stornierungskosten werden erhoben. Der Kunde möchte möglicherweise den Namen der Reservierung ändern lassen, mehr als 60 Tage (mehr als 90 Tage bei Expeditionen) vor der Abfahrt. Namensänderungen können nicht weniger als 60 Tage (90 Tage bei Expeditionen) vor der Abfahrt vernommen werden. Jede Namensänderung unterliegt der Zustimmung des Unternehmens und festgelegten Verwaltungsgebühren.
(d)Andere Änderungen: Jede Änderung ist abhängig von der Verfügbarkeit und läuft auf Anfrage. Alle möglich entstehenden Kosten werden mit einer Verwaltungsgebühr einhergehen. Es ist nicht möglich, eine Änderung weniger als 10 Tage vor Reisebeginn, einzuleiten.

16. Annahme möglicher Gefahren

Der Kunde erkennt an, dass es in der Natur von „Adventurereisen“ liegt, Abenteuer zu erleben, was eventuelle persönliche Gefahren darstellen kann. Der Kunde übernimmt hiermit alle möglichen Risiken und erkennt hiermit außerdem an, dass das Unternehmen für keinerlei Folgen, wie Verletzungen, Schäden, oder Tod, die aus diesen möglichen Gefahren resultieren könnten, verantwortlich ist. Vor der Reise wird der Kunde möglicherweise gebeten, etwas mit folgendem Wortlaut zu unterschreiben:

„Ich verstehe, dass Reisen mit G Adventures mögliche Risiken beinhalten kann, welche über konventionelle Reisen hinausgehen, und dass ich mich einer abenteuerlichen Reise annehme, mit inhärenten Gefahren. Ich verstehe, dass ich in geografische Zonen reise, in denen andere Standards an Transport, Unterkunft, Sicherheit, Hygiene, Sauberkeit, medizinischer Versorgung, Telekommunikation und Infrastruktur herrschen und dass diese nicht gleichwertig entwickelt sind wie bei mir zuhause oder an anderen kommerziellen Urlaubsorten. Ich habe die G Adventures Reisedetails für diese Reise gelesen und verstanden und informiere das Unternehmen ggf. über bereits bestehende medizinische Vorerkrankungen. Ich akzeptiere diese Risiken und Verpflichtungen und nehme alle möglichen Gefahren der Reise auf mich.

Optionale Aktivitäten
Ich verstehe, dass während meiner Reise möglicherweise andere Aktivitäten angeboten werden, welche nicht im Reiseplan aufgeführt waren. Ich verstehe, dass G Adventures für diese Aktivitäten keine Zusicherungen im Hinblick auf die Qualität oder Sicherheit machen kann, ebenso wenig wie über den unabhängigen Veranstalter, der diese organisiert. Ich verstehe außerdem, dass G Adventures in keinerlei Hinsicht für meine Sicherheit verantwortlich ist, wenn ich mich für derartige optionale Aktivitäten entscheide. Falls ich mit dem Wissen über das oben stehende, eventuell dennoch eine der Aktivitäten auswählen möchte, übernehme ich die volle Verantwortung für jedes Risiko und verzichte auf Haftung. Ich stelle das Unternehmen von jeglicher Verpflichtung, wie im vorausgehenden Absatz vermerkt, frei, wenn ich an solchen Aktivitäten teilnehmen möchte.“
Hotels, Shuttleservices oder andere Elemente einer Reise oder Kreuzschifffahrt, organisiert das Unternehmen zusammen mit lokalen Anbietern vor Ort, welche möglicherweise auch mit anderen lokalen Veranstaltern und/oder Sub-Unternehmen Vereinbarungen treffen. Die Hygiene-, Unterkunft- und Transportstandards weichen in den entsprechenden Ländern meistens von denen der im Vereinten Königreich ab. Das Unternehmen ist stets bemüht, kompetente und seriöse Anbieter vor Ort ausfindig zu machen. Die Bedingungen und Konditionen dieser Anbieter sind in den Reisevereinbarungen schriftlich aufgeführt. Diese grenzen möglicherweise die Haftungsbereitschaft der Anbieter ein, oder sprechen sie gar frei. Die Haftungsbereitschaft des Unternehmens geht allerdings nicht über die des Anbieters vor Ort hinaus. Die lokalen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes sind relevant, wenn es um die angebotenen Service der Anbieter vor Ort geht. Im Falle einer Kundenbeschwerde, wird überprüft, ob lokale Gesetze und Vorschriften eingehalten worden sind, auch wenn die Gesetze Englands oder Wales nicht erfüllt wurden.
Weder das Unternehmen noch der Beförderer haftet für unabhängige Veranstalter/Unternehmer. Das Schiff hat an Bord Dienstleister, die als unabhängige Unternehmer arbeiten. Dessen Produkte und Service gelten als Extras. Weder das Unternehmer noch das Schiff(der Beförderer) ist verantwortlich für dessen Leistungen oder Produkte. Diese Unternehmer sind unter anderem Ärzte, medizinisches Personal, Friseure, Nagelpfleger, Masseure, Fotografen, Entertainer, Fitness-Trainer, Spa Personal, Kosmetiker, Internet/I.T. Personal oder andere Konzessionäre, Kunst oder andere Auktionäre, Händler und andere Dienstleister. Die Einschränkungen in Absatz 25 beziehen sich auf alle eigenständigen Dienstleister. Diese Dienstleister arbeiten direkt für den Kunden, wenn sie ihre Dienste anbieten. Weder das Unternehmen noch der Beförderer ist verantwortlich für das Verhalten oder für Ausfälle, wenn diese Dienstleister ihre Waren oder Dienste dem Kunden anbieten.
Die unabhängigen Unternehmer, einschließlich Landausflüge (während einer Kreuzfahrt) Anbieter, fungieren niemals als Vermittler oder Vertreter des Unternehmens oder der Beförderer. Die unabhängigen Unternehmen gehören weder zu dem Unternehmen noch zu den Beförderern und werden dementsprechend auch nicht in ihren Leistungen und Angeboten kontrolliert.
Jeder Kunde, der solche Leistungen in Anspruch nimmt, sollte damit Einverstanden sein, dass jede Haftung für Tod, Verletzungen, Krankheit, Stress, psychische Leiden, sowie Verlust und Beschädigung von Eigentum ausschließlich von den Anbietern jener Extraleistungen übernommen wird. Weder das Unternehmen noch der Beförderer haftet oder übernimmt Verantwortung für diese Extraleistungen.
Landausflüge gehören nicht zum Reisevertrag. Landesausflüge werden möglicherweise nach dem eine Kreuzfahrt gebucht worden ist, reserviert. Jeder Landesausflug wird von lokalen Veranstaltern organisiert. Das Unternehmen ist bemüht, kompetente und seriöse Veranstalter vor Ort für die Landesausflüge ausfindig zu machen, wobei auch hier wieder die lokalen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes gelten. Die Veranstalter der Landesausflüge sind keine Angestellten oder des Unternehmens. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für das Verhalten der lokalen Veranstalter der Landesausflüge, ebenso wenig wie für möglichen Ausfall. Das Unternehmen veranstaltet, führt und plant und/oder prüft irgendwelche Landesausflüge. Alle Landesausflüge werden von lokalen Veranstaltern geplant und unterliegen deren Konditionen und Bedingungen.
17. Vollmacht während der Reise

Zu jedem Zeitpunkt ist die Entscheidung der Reiseleitung des Unternehmens (oder Vertreter) darauf ausgelegt, die Sicherheit und das Wohlergehen auf der Reise zu garantieren. Während der Kunde mit dem Unternehmen bucht, verpflichtet er sich dazu, die Autorität des Reiseleiters zu akzeptieren. Der Kunde muss sich zu jedem Zeitpunkt an die Gesetze, Gewohnheiten, sowie Zoll- und Drogenvorschriften des jeweiligen Landes halten. Sollte der Kunde von einem Umstand betroffen sein, medizinisch oder anderweitig, welcher einen Einfluss auf das Vergnügen anderer Gäste der Reise haben könnte, muss der Kunde G Adventures zum Zeitpunkt der Buchung darüber informieren. Sollte der Kunde das oben genannte versäumen oder sich illegal während der Reise verhalten und ist der Reiseleiter der Meinung, dass das Verhalten andere Kunden in Gefahr bringt oder bringen könnte, oder andere Gäste genervt oder gestresst werden, kann das Unternehmen den Kunden ohne Übernahme von irgendeiner Haftung Reiseplanungen streichen. Daraus resultierende nicht genutzte oder verpasste Leistungen oder entstehende Kosten werden nicht vom Unternehmen übernommen.

18. Garantierte Abfahrten

Das Unternehmen garantiert alle Abfahrten so wie sie auf der Webseite www.gadventures.com aufgeführt sind. Prospekte und andere gedruckte Materialien, auf denen Reiseinformationen abgebildet sind, können jederzeit geändert werden und gehören daher nicht zu den garantierten Angaben. Die Internetseite ist die einzige Quelle, bei der das Unternehmen die Abfahrten garantiert. Eine Abfahrt sollte garantiert werden, sobald der Kunde eine bestätigte Buchung über diese hat (eine Anzahlung muss mindestens erfolgt sein, damit eine Buchung als „bestätigt“ gilt). Die Garantie der Abfahrt ist dennoch, gemäß §21, höherer Gewalt ausgesetzt.

19. Reisedokumente

(a)Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Reisepasses für die Ein-und Ausreise sein, sowie für die Reise zu jedem Zielort, welcher im Reiseverlauf angefahren wird, (der Reisepass muss bis zu 6 Monate nach dem Rückkehrdatum gültig sein). Außerdem muss der Kunde im Besitz aller Visa sein, sowie Bescheinigungen und Genehmigungen, einschließlich eines Impfpasses und Versicherungsbescheinigungen und diese auf der ganzen Reise bei sich halten. Der Kunde akzeptiert, dass er für Anwesenheit all dieser Dokumente und Bescheinigungen verantwortlich ist und diese eigenständig vor Reisebeginn organisiert. Der Kunde kommt außerdem für Konsequenzen auf, die sich aus der Abwesenheit oder Fehlern dieser Dokumente ergeben könnten. Jegliche Informationen oder Ratschläge, die das Unternehmen an den Kunden über Visa, Impfung, Bekleidung, Gepäck oder spezielle Ausrüstung, etc. weitergibt, dienen ausschließlich zur Beratung und das Unternehmen ist nicht verantwortlich für irgendwelche Fehler oder ausgelassene Informationen, die von Dritten, wie den zuständigen staatlichen Behörden, in Erfahrung gebracht worden sind.
(b)Um Reisedokumente von G Adventures so schnell wie möglich weitergeben zu können, beachten Sie bitte, dass alle Dokumente wie Tickets, Reisepläne und Rechnungen per E-Mail verschickt werden oder auf der Internetseite www.gadventures.com , sobald die komplette Rechnung beglichen worden ist, verfügbar sind. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, wenn der Kunde seine Reiseunterlagen auf andere Weise erhalten möchte.
(c)Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Internetseite mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu besuchen, um sicherzustellen, ob es zu minimalen Änderungen im Reiseverlauf oder anderen Reiseeinzelheiten gekommen ist.
20. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen (höhere Gewalt)

Das Unternehmen ist in keinerlei Weise an dem Tod eines Kunden verantwortlich, sowie an körperlichen Verletzungen, Krankheiten, Beschädigungen, Verspätungen oder anderen Verlust oder Schäden an Person und/oder Eigentum und nicht für finanzielle Kosten, die sich direkt oder indirekt auf Grund von Tod, Verspätung, körperlichen Verletzungen(einschließlich emotionalen Stress oder emotionale Verletzungen), Krankheit, Schäden oder andere Verluste an Personen und/oder Eigentum ergeben könnten und welche durch Gott, Krieg oder Krieg ähnliche Situationen, Terroranschläge oder drohende Unruhen, Demonstrationen, Arbeitsschwierigkeiten, Behörden, politischen Gründen, wie und wo auch immer, verursacht wurden. Aufruhr, Aufstand, politischer Zwang, Feuer, extreme Wetterbedingungen oder sonstige Ursachen, welche außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und von diesem nicht vermieden werden konnten, obwohl alle Bemühungen unternommen wurden; oder in Folge von unvorhersehbaren Gründen zustande kommen.



Es ist für alle Kunden verpflichtend eine Reiseversicherung abgeschlossen zu haben. Diese sollte eine medizinische Absicherung von mindestens 200,00 US$, Personenschaden und die Kosten für einen medizinischen Notfall abdecken. Der Kunde muss den Abschluss der Versicherung und die geforderte Deckung (s. Oben) auf Anfrage des Gruppenführers oder eines Vertreters des Reiseveranstalters nachweisen können. Der Abschluss einer ausführlicheren Versicherung, die Reiserücktritt, Verkürzung der Reise und weitere mögliche Ausgaben, die aus Verlust, Beschädigung, Verletzung, Verspätung oder anderen Unannehmlichkeiten entstehen, beinhaltet, wird dringend empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegebenheiten. Eigentum, das vom Kunden in öffentlichen Bereichen unbeaufsichtigt wurde und gestohlen wird oder verloren geht, egal ob auf einem Schiff, einem Zug, Bus oder einem anderen Transportmittel, das vom Reiseveranstalter öffentlich genutzt wird oder auch dem Reiseveranstalter gehört, ist nicht erstattungsfähig. Verluste aufgrund von regulärem Verschleiß und anderer höherer Gewalt werden nicht erstattet. Der Reiseveranstalter ist nicht in der Lage die Verantwortung für den Verlust und die Beschädigung von Wertsachen oder anderen Gegenständen, die in vom Veranstalter genutzten Einrichtungen, wie Hotels, Hostels, Schiffen, Ausflugsfahrzeugen oder anderen Verkehrsmitteln, gelassen werden, zu übernehmen. Er ist hierfür nicht haftbar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Reisepreis keine Versicherung beinhaltet und dass von ihm verlangt wird eine Versicherung zu zusätzlichen Kosten abzuschließen. Bei Abschluss der Reiseversicherung muss der Kunde sich versichern, dass der Versicherungsgeber sich über die Art der gebuchten Reise bewusst ist.

22. Ermäßigungen & Aktionen

Alle Ermäßigungen und reduzierte Preise werden nach Ermessen des Reiseveranstalters angewandt. Ab und zu bietet der Reiseveranstalter ermäßigte Preise für bestimmte Reisen an. Diese reduzierten Preise gelten strengstens nur für neue Buchungen. Buchungen, für die bereits eine Anzahlung getätigt wurde, bleiben bei ihrem ursprünglichen Preis und sind nicht berechtigt den reduzierten Preis in Anspruch zu nehmen. Eine Buchung kann nicht storniert werden, um im Anschluss die „lebenslängliche Anzahlung“ für eine erneute Buchung im selben oder ähnlichen Zeitraum oder für eine reduzierte Tour, zu verwenden. Der 5 % Rabatt für die Bewertung nach einer Reise kann nicht für eine selbstständige Baustein Reise eingesetzt werden und kann auch nicht mit anderen Angeboten und Rabatten des Reiseveranstalters kombiniert werden.

23. Forderungen und Beschwerden

Wenn ein Kunde eine Beschwerde gegenüber dem Reiseveranstalter hat, muss er zuerst den Gruppenführer bei der frühst möglichen Gelegenheit informieren, um diesen die Angelegenheit klarstellen zu lassen. Wenn der Kunde immer noch nicht einverstanden ist, kann er einen Vertreter des Reiseveranstalters oder einen lokalen Büroleiter noch während der Reise kontaktieren, so dass der Reiseveranstalter die Möglichkeit hat die Lage zu bessern. Falls der Kunde seine Unzufriedenheit nicht bereits vor Ort zum Ausdruck bringt, wird er nicht berechtigt sein eine Entschädigung vom Reiseveranstalter zu verlangen, eventuell nur eine reduzierte Entschädigung. Wenn der Kunde trotz alledem auf seiner Reise nicht zufrieden ist, folgen weitere Beschwerden bitte schriftlich durch den Reiseleiter oder auch direkt an die Firmenadresse:
G Adventures Limited www.gadventures.com
oder
4th Floor, King House 5-11 Westbourne Grove London W2 4AU
Beschwerden müssen innerhalb von 30 Tagen ab Ende der Reise eingehen, ansonsten wird der Reiseveranstalter für diese keine Haftung übernehmen.

24. Sonderleistungen

Sonderleistungen sind keine Bestandteile der Reise oder des Vertrags. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass jegliche Hilfestellung des Reiseleiters oder eines Vertreters des Reiseveranstalters beim Organisieren von Sonderleistungen, den Veranstalter nicht hierfür haftbar macht. Dementsprechend entbindet der Kunde den Veranstalter von allen Forderungen und Beschwerden bezüglich Beschädigung, Erholungsverlust, Unannehmlichkeiten oder Verletzungen resultierend aus der Qualität des Produktes. Sonderleistungen beinhalten unter anderem Rafting, Reiten, Rundflüge und andere Sonderleistungen, die nicht im Reisepreis beinhaltet sind. 25. Haftung

Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für die unsachgemäße Ausführung oder Nicht-Erfüllung von im Angebot beinhalteten Dienstleistungen, bei denen die Schuld dem Kunden, Unkalkulierbarem oder einer unvermeidbaren Tat oder Unterlassung eines Dritten unabhängig von der vertraglichen Klausel der zu erbringenden Dienstleistungen zugeschrieben werden kann; ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters und/oder des jeweiligen Anbieters, für die Konsequenzen, die trotz aller gebotenen Sorgfalt auch in einem Fall (aber nicht nur) von höherer Gewalt unvermeidbar waren; oder in einem anderen Fall, den der Veranstalter und/oder der jeweilige Anbieter nicht mal mit der größten Sorgfalt vorhersehen oder verhindern konnte. Falls der Reiseveranstalter verantwortlich für den Tod, eine Verletzung oder eine Erkrankung verursacht durch fahrlässiges Verhalten und/oder Unterlassung des Anbieters einer Dienstleistung, die zur Reise gehört, ist, begrenzt er seine Haftung, gegebenenfalls auch auf die internationalen Übereinkommen. Die Beförderung der Personen und ihres Gepäcks per Seefracht ist durch das Athener Ankommen geregelt (und vom 1. Januar 2013 durch die Passagier Haftungsregeln 392/2009), was ausdrücklich in diesen AGB enthalten ist und jegliche Haftung des Veranstalters für den Tod, Körperverletzung oder für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks aufgrund von Beförderung per Seefracht ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen bedingt. Das Athener Abkommen beschränkt die Haftung des Beförderers bei Tod, Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung des Gepäcks und bestimmt spezielle Grundsätze für Wertsachen. Es setzt voraus, dass das Gepäck unbeschädigt zum Gast transportiert wird, außer der Veranstalter und/oder Beförderer wird schriftlich benachrichtigt.
a) im Fall eines offensichtlichen Schadens, vor oder bei Entladung oder Rücklieferung; oder
b) Im Fall eines nicht offensichtlichen Schadens oder bei Verlust, innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Entladung oder der Rücklieferung oder zum Zeitpunkt, an dem die Rücklieferung hätte stattfinden sollen. Schaden, der von dem Reiseveranstalter übernommen werden soll begrenzt durch das Athener Abkommen, wird nochmals reduziert bei Mitverschulden durch den Kunden und durch den maximalen Selbstbehalt, der in Artikel 8 (4) des Athener Abkommens definiert wird. Kopien des Athener Abkommens sind vom Veranstalter auf Anfrage erhältlich.
Soweit der Veranstalter für Beschwerden des Kundens bezüglich der Beförderung per Seefracht haftet, ist er berechtigt alle möglichen Rechte, Verteidigungen, Sicherheiten und Beschränkungen gegenüber des eigentlichen Beförderers und im Rahmen der jeweiligen Abkommen zu beanspruchen. Nichts in diesen AGB gilt als Verzicht darauf. Im Fall, dass eine der Klauseln dieser AGBs durch das Athener Abkommen oder einer anderen zwingend anzuwendenden Gesetzesgebung nichtig und ungültig wird oder anderweitig nicht durchsetzbar ist, ist sie insoweit nichtig aber nicht darüber hinaus.
Die Haftung des Reiseveranstalters wird nicht über die, in den vom Beförderer festgelegten Beförderungsbedingungen, und/oder über die anwendbaren oder festgelegten Abkommen oder andere Gesetzesgebungen hinausgehen.
Jegliche Haftung bezüglich Todes, Körperverletzung und Verlust und Beschädigung von Gepäck, welche der Veranstalter dem Kunden gegenüber übernimmt, ob vertraglich geregelt oder nach diesen AGB oder anderem, wird in jedem Fall von den Haftungsbeschränkungen für Tod/Körperverletzung, die im Athener Abkommen festgelegt sind, geregelt.
Ungeachtet anderen Aussagen in diesen AGBs, ist der Veranstalter in keinem Fall haftbar für Verluste oder den Verlust von erwartetem Gewinn, Verlust von Einnahmen, Nutzungsausfall, Verlust des Auftrags oder anderen Möglichkeiten von Folgeschäden, indirekten Verlusten oder Beschädigungen von ähnlicher Natur.
Bei Beschwerden, die keine Körperverletzungen, Tod oder Krankheit beinhalten oder die nicht bezüglich der oben genannten Abkommen geklärt werden, wird jegliche Haftung, die durch fahrlässige Handlungen und/oder Unterlassungen der Dienstleister entsteht, auf den Reisepreis, den der Kunde bezahlt hat ausschließlich Versicherungsprämien und Bearbeitungsgebühren, beschränkt. Bezüglich Verlusten und/oder Beschädigungen des Gepäcks und/oder persönlichem Besitz übernimmt der Reiseveranstalter keine höhere Haftung als 500£. Er ist zu keiner Zeit für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen jeglicher Art haftbar.

26. Teilnichtigkeitsklausel

Falls eine der hier beinhalteten Bedingungen nicht durchsetzbar ist oder gesetzlich entkräftet wird, da sie gegen öffentliches Recht widerspricht oder aus anderen Gründen, dann wird diese Bedingung aus dieser Erklärung ausgeschlossen oder geändert, so dass alle übrigen Bedingungen weiterhin bindend bestehen bleiben.

27. Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger

Diese Bedingungen sollen sowohl dem Reiseveranstalter als auch dem Kunden und seinen jeweiligen Erben, persönlichen Rechtsvertretern, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern zu Gute kommen und für diese bindend sein.
Der Reiseveranstalter, G Adventures Limited, Firmennummer 07848780 mit dem registrierten Firmensitz
4th Floor, King House 5-11 Westbourne Grove London, W2 4UA

28. Geltendes Recht

Der Vertrag und die Bedingungen unterliegen englischem Recht und der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.

29. Datenschutz

Der Reiseveranstalter wird persönliche Daten, sowie alle persönlichen Informationen in Bezug auf Personen, die von einem Kunden mit eingebucht wurden, zu Lieferanten und Spediteuren weitergeben, um die Erbringung der angeforderten Dienstleistungen zu ermöglichen. Der Reiseveranstalter wir alles zumutbar mögliche tun um persönliche Informationen des Kunden zu schützen. Für weitere Datenschutzrichtlinie besuchen Sie bitte die Website www.gadventures.com.